Landesgeschäftsstelle: 0511 647247-00  |  
+++ Neue Telefonnummer in der Landesgeschäftsstelle +++
Unsere Landesgeschäftsstelle ist ab sofort unter folgender Telefonnummer erreichbar:
0511 647 247 00
THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
 
Logo der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
+++ AKTUELLES: Alle Informationen zum XIV. Landesjugendausschuss am 23. April 2022 +++

Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln den Ablauf der Anmeldung zu und die Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Zu finden ist hier die jeweils aktuellste Fassung. Für einen Anmeldevorgang gilt unabhängig der hiesigen Fassung die jeweils vereinbarte.
Fassung vom 1. Dezember 2018
A. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen, die durch die THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. („Landesjugend“) angeboten und/oder durch sie durchgeführt werden („Veranstaltungen“). Zur einfacheren Lesbarkeit bezeichnet im Sinne dieses Dokuments der Ausdruck

  1. „Angemeldeter“ jede natürliche Person, die den Anmeldeprozess zu einer Veranstaltung begonnen hat;

  2. „Teilnehmender“ jeden Angemeldeten, der für die Veranstaltung eine Zuweisungsbestätigung erhalten hat;

  3. „Veranstaltungsreihe“ eine Sequenz von Veranstaltungen an unterschiedlichen Terminen, die aufgrund ihrer inhaltlichen Art und der öffentlichen Bewerbung als zusammengehörend anzusehen und in ihrer Gesamtheit als einfache Veranstaltung im Sinne dieses Dokuments zu behandeln sind. Veranstaltungsbeginn ist entsprechend der Veranstaltungsbeginn der ersten Veranstaltung, die Teil der Veranstaltungsreihe ist;

  4. „Zuweisung“ die verbindliche Zuordnung eines verfügbaren Platzes einer Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, die die Teilnahme an ebendieser ermöglicht.

B. Anmeldung und Vertragsschluss

Grundsätzlich ist eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt in jedem Falle über das für die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe bereitgestellte Anmeldeformular — i.d.R. in Form eines Webformulars, welches von der Homepage der Landesjugend aus abgerufen werden kann. Es besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Formulars. Eine Anmeldung für eine Veranstaltung, die Teil einer Veranstaltungsreihe ist, zieht automatisch eine Anmeldung zu allen Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe nach sich, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist. Das Übermitteln der Anmeldung über o.g. Formular stellt ausschließlich eine Interessensbekundung zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe dar. Der Angemeldete erhält eine Nachricht, die den Eingang der Anmeldung bestätigt und weitere Einzelheiten beinhaltet (Anmeldebestätigung). Durch die Anmeldebestätigung kommt weder ein Vertrag zustande, noch besteht Anspruch auf Teilnahme. Der Angemeldete erhält eine Nachricht sobald für ihn ein Veranstaltungsplatz reserviert werden konnte (Reservierungsbestätigung). Bestandteil der Reservierungsbestätigung sind Zusatzdokumente, die zur Komplettierung der Anmeldung zu unterschreiben und der Landesjugend in unterschriebener Form zur Verfügung zu stellen sind. Eine Anmeldung gilt dann als komplett, wenn der Landesjugend die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Mit Unterschrift der Zusatzdokumente kommt der Vertrag zustande. Die Landesjugend behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten wenn die Reservierung nicht in eine Zuweisung überführt werden kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Angemeldete die Anmeldung nicht fristgerecht komplettiert. Nach Komplettierung der Anmeldung erhält der Angemeldete eine Nachricht, die ihn über die erfolgreiche Zuweisung informiert (Zuweisungsbestätigung). Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihrer Komplettierung berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren oder abweichende Bedingungen zur Komplettierung der Anmeldung für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Anmeldungen von Personen, die nicht der für die Veranstaltung vorgesehenen Zielgruppe entsprechen, werden nicht oder nur mit reduzierter Priorität berücksichtigt. Die Landesjugend ist bemüht, während der Anmeldung kommunizierten individuellen Wünschen (Unterbringung, Essgewohnheiten, Unverträglichkeiten, ...) im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerecht zu werden. Eine Nichterfüllung dieser Wünsche ist kein besonderer Grund für einen Rücktritt.

C. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich ist eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen nur nach Zahlung eines Teilnahmebetrages möglich. Die Höhe und alle darin beinhalteten Leistungen sind der Ausschreibung der Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe sowie den Informationen, die dem Angemeldeten während der Anmeldung übermittelt werden, zu entnehmen. Die Zahlung des Teilnahmebetrages ist mit Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine anderen Modalitäten für die Zahlung vereinbart werden. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung ist die Landesjugend berechtigt, den Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen. Eine Zahlung des Teilnahmebetrages in bar vor Ort ist explizit nicht möglich.

D. An- und Abreise, Kostenerstattung, Lohnfortzahlung

Die An- und Abreise der Teilnehmenden erfolgt grundsätzlich in Eigenorganisation und auf eigene Kosten. Der Teilnehmende hat sicherzustellen, dass er den Veranstaltungsort rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erreicht und seine Abreise erst nach Ende der Veranstaltung beginnt. Dafür werden im Vorfeld entsprechende Zeiten an die Teilnehmenden kommuniziert. Abweichende, veranstaltungsspezifische Regelungen zur An- und Abreise sind der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zu entnehmen. Grundsätzlich werden von der Landesjugend keinerlei Lohnfortzahlungen gezahlt noch sonstige Kosten erstattet. Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage in der Schule sind auf Anfrage erhältlich.

E. Rücktritt des Teilnehmenden

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausschließlich durch eine Erklärung des Teilnehmenden in Textform an die Landesjugend möglich. Maßgebend ist der Eingangsstempel der Landesgeschäftsstelle. Ein Rücktritt von einer Veranstaltungsreihe zieht grundsätzlich den Rücktritt von allen Teilen der Veranstaltungsreihe nach sich, sofern nicht anders vereinbart. Der Rücktritt ist in jedem Fall mit der Zahlung eines Reugeldes in Höhe von 20% des Teilnahmebetrages, mindestens aber in Höhe von 10€, verbunden. Bei Rücktritt ab zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder nur teilweiser Teilnahme ohne Abmeldung wird ein Reugeld in Höhe von 100% des Teilnahmebetrages, mindestens aber in Höhe von 30€, erhoben. Sonderregelungen für bestimmte Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen bleiben hiervon unberührt. Bei fristgerechter Einsendung (fünf Werktage nach Veranstaltungsende) eines ärztlichen Attests oder bei Rücktritt aus besonderen Gründen wird bei einer Einzelveranstaltung von dieser Gebühr abgesehen; bei einer Veranstaltungsreihe wird die Gebühr anteilig reduziert. Die Landesjugend ist in jedem Fall frühzeitig über die Nichtteilnahme in Kenntnis zu setzen.
Sollte im Zuge eines Rücktritts eine Ersatzperson für die Teilnahme an einer Veranstaltung benannt werden, ist die Landesjugend bemüht, die entsprechende Zuweisung zu realisieren. Es besteht allerdings weder ein Anspruch auf die Zuweisung noch auf die Minderung der Rücktrittsgebühren.

F. Änderungen

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen weder der Wechsel des oder der Referierenden noch Verschiebungen oder Änderungen im Veranstaltungsablauf oder Veranstaltungsort den Teilnehmenden zum besonderen Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Teilnahmebetrags.

G. Absage

Die Landesjugend hat das Recht, bei nicht ausreichender Menge an Anmeldungen oder bei Verhinderung des oder der Referierenden (z.B. Krankheit), Veranstaltungen vor und nach Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Landesjugend verpflichtet sich, den Teilnehmenden im Fall einer Absage unverzüglich zu informieren und den Teilnahmebetrag bei Einzelveranstaltungen vollständig, bei Veranstaltungsreihen anteilig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmende nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die rechtzeitige Benachrichtigung des Teilnehmenden trotz angemessener Anstrengung der Landesjugend nicht mehr möglich sein sollte.

H. Ausschluss von der Teilnahme

Die Landesjugend ist berechtigt und es obliegt ihrer Entscheidung, Teilnehmende in besonderen Fällen (Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, ...) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Abreise nach Hause erfolgt in jedem Fall auf eigene Kosten und in Eigenorganisation. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder teilweise Rückzahlung des Teilnahmebetrages oder sonstiger bereits gezahlter oder zu zahlender Entgelte.

I. Höhere Gewalt

Wird eine Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, oder beeinträchtigt oder wird eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Vertragsabschluss eintreten.

J. Haftung und Versicherung

Die Landesjugend haftet nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Alle Teilnehmenden sind durch die Landesjugend für die Dauer des Aufenthalts unfallversichert. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmenden in Anspruch genommen. Der Teilnehmende hat dafür Sorge zu tragen, dass er über die für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigte Arbeits- und Schutzkleidung verfügt. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende geht für die Dauer des Aufenthalts auf die Landesjugend, resp. ihre Bevollmächtigten, über.

K. Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen

Unmittelbar vor, während und/oder nach einer Veranstaltung können zu Informations-, Dokumentations- oder Werbezwecken Bild- und/oder Ton- und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung des Materials erfolgt ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke der THW-Jugend e.V., der Landesjugend sowie gemäß der Bestimmungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf deren Website und/oder in deren Publikationen. Weiterhin wird Material nur dann veröffentlicht, wenn dies im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist oder der Teilnehmende durch Unterschreiben der Zusatzdokumente während der Anmeldung in die Veröffentlichung einwilligt.

L. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der Datenschutzerklärung der Landesjugend.

M. Änderung der Teilnahmebedingungen

Die Landesjugend behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Teilnahmebedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf die Anmeldung finden jeweils die Teilnahmebedingungen Anwendung, die zum Zeitpunkt der Unterschrift der Zusatzdokumente in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich.

N. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

O. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen treten in Kraft am 01.12.2018 und ersetzen ab diesem Tag die bis dato geltenden Teilnahmebedingungen für Bildungsveranstaltungen vom Dezember 2014.