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Fristen

4311-Antragsfrist am 1. April

Jetzt schon an die Förderung für 2023 denken.

Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

veröffentlicht am
30
.
01
.
2023
von
Landesjugendleitung
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Die aktuellsten Neuigkeiten

Veranstaltungsbericht

Erstes Qualifikationsseminar für Jugensprecher:innen

vom
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Vom 19. bis 21. April 2024 fand in Hameln unser Qualifikationsseminar für Jugendsprecher:innen statt, welches der erste vollständige Durchgang der neuen Ausbildungsreihe im Rahmen unseres Z:T-Projektes war. Mehr über diese Pilotveranstaltung liest du hier.

Veranstaltungsbericht

Neue Jugendleiter:innen für Bremen, Niedersachsen

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Im März/April 2024 hat ein weiterer JuLeiCa-Lehrgang erfolgreich in Osnabrück stattgefunden. Mehr erfährst du in diesem Beitrag.

Delegierte

Kennenlernen des Delegiertenteams

vom
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2024

Beim diesjährigen Landesjugendausschuss ist das Delegierten-Team sehr stark angewachsen. Damit in diesem gemischten Team das Eis schnell gebrochen wird und wir zügig in die gemeinsame Delegierten-Arbeit starten können, haben wir uns am 13. April in der Landesgeschäftsstelle in Hannover zu einer Delegiertenvernetzung getroffen.

Fristen

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Jetzt schon an die Förderung für 2023 denken.

Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

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