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JuLeiCa-Erlass

Neuer JuLeiCa-Erlass in Niedersachsen ab 2026

Ab dem 01.01.2026 tritt der neue JuLeiCa-Erlass in Niedersachen in Kraft. Insbesondere wird darin neu geregelt wann deine JuLeiCa-Ausbildung entgültig verfällt. Mehr Details in diesem Beitrag.

Mit dem 1. Januar 2026 tritt ein neuer JuLeiCa-Erlass in Kraft. Dieser wurde vom Sozialministerium Niedersachsen beschlossen und löst den alten Runderlass von 2010 ab. In diesem Beitrag fassen wir dir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Die alten und neuen Regelungen findest du hier jeweils im Volltext:

Endgültiger Verfall deiner Ausbildung

Die wohl schwerwiegendste Änderung betrifft den Verfall deiner JuLeiCa-Ausbildung. Ab dem 01.01.2026 gilt nämlich, dass du deine JuLeiCa-Karte nach Ablauf nur innerhalb von 18 Monaten verlängern kannst. Zuvor bestand eine solche Frist nicht.

Eine spätere Verlängerung ist nicht möglich. Solltest du deine JuLeiCa-Karte nicht innerhalb dieser 18 Monate verlängern, musst du nochmal eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren, um erneut eine JuLeiCa-Karte erhalten zu können.

Diese neue Frist gilt für alle Verlängerungsanträge ab dem 01.01.2026. Das bedeutet, dass du bis Ende diesen Jahres deine abgelaufene JuLeiCa-Karte noch wie gewohnt verlängern kannst (wenn eine Fortbildung absolviert wurde). Ab dem 01.01.2026 darf der Ablauf deiner (nicht-verlängerten) Karte dann nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.

Rechner: Wann muss ich meine Karte spätestens verlängern?

Finde heraus wann deine JuLeiCa-Karte allerspätestens verlängert werden muss, um nicht noch einmal eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren zu müssen.

Ablaufdatum

Wann läuft deine JuLeiCa-Karte ab?

Letzte Chance

zur Verlängerung deiner JuLeiCa-Karte

Deine Ausbildung ist final abgelaufen!

Leider ist deine JuLeiCa-Karte schon so lange abgelaufen, dass du erneut eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren musst, um eine neue JuLeiCa-Karte zu beantragen.

Wenn du jünger als 20 Jahre bist, kannst du dich direkt zu einem Lehrgang deiner Landesjugend anmelden:

Voraussetzungen für die Verlängerung

Die Voraussetzungen für die Verlängerung einer bereits bestehenden JuLeiCa sind:

  1. ab 01.01.2026: Deine JuLeiCa-Karte ist nicht länger als 18 Monate abgelaufen.
  2. Nachweis der Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungen (mind. 8 Zeitstunden).
  3. Ein erneuter Erste-Hilfe-Nachweis ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Deine JuLeiCa-Karte kannst du im digitalen Antragsportal (www.juleica-antrag.de) verlängern.


Rahmenbedingungen für Ausbildung und Fortbildungen

Es haben sich außerdem die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Fortbildungen verändert. Hier gilt ab dem 01.01.2026:

  • Die JuLeiCa-Ausbildung muss mindestens 40 Zeitstunden umfassen. Zuvor waren 50 Zeitstunden vorgeschrieben. Zudem ist nun ein digitaler Anteil der Ausbildung möglich, was zuvor nicht zulässig war.
  • Die JuLeiCa-Fortbildungen für Verlängerungsanträge dürfen von nun an auch rein digital stattfinden. Das war zuvor zwar nicht verboten, ist jedoch jetzt explizit geregelt.

Wir als Landesjugend führen seit Jahren regelmäßige JuLeiCa-Ausbildungen und JuLeiCa-Fortbildungen durch. Unsere Aus- und Fortbildungen werden auch in Zukunft den Vorgaben des Ministeriums genügen, sodass angehende Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Bremen und Niedersachsen weiterhin von einer THW-Jugend-spezifischen Qualifizierung profitieren können.

Wirf dazu am besten einen Blick in unsere Terminliste.

veröffentlicht am
15
.
08
.
2025
von
Landesjugendleitung
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Neuer JuLeiCa-Erlass in Niedersachsen ab 2026

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Ab dem 01.01.2026 tritt der neue JuLeiCa-Erlass in Niedersachen in Kraft. Insbesondere wird darin neu geregelt wann deine JuLeiCa-Ausbildung entgültig verfällt. Mehr Details in diesem Beitrag.

Mit dem 1. Januar 2026 tritt ein neuer JuLeiCa-Erlass in Kraft. Dieser wurde vom Sozialministerium Niedersachsen beschlossen und löst den alten Runderlass von 2010 ab. In diesem Beitrag fassen wir dir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Die alten und neuen Regelungen findest du hier jeweils im Volltext:

Endgültiger Verfall deiner Ausbildung

Die wohl schwerwiegendste Änderung betrifft den Verfall deiner JuLeiCa-Ausbildung. Ab dem 01.01.2026 gilt nämlich, dass du deine JuLeiCa-Karte nach Ablauf nur innerhalb von 18 Monaten verlängern kannst. Zuvor bestand eine solche Frist nicht.

Eine spätere Verlängerung ist nicht möglich. Solltest du deine JuLeiCa-Karte nicht innerhalb dieser 18 Monate verlängern, musst du nochmal eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren, um erneut eine JuLeiCa-Karte erhalten zu können.

Diese neue Frist gilt für alle Verlängerungsanträge ab dem 01.01.2026. Das bedeutet, dass du bis Ende diesen Jahres deine abgelaufene JuLeiCa-Karte noch wie gewohnt verlängern kannst (wenn eine Fortbildung absolviert wurde). Ab dem 01.01.2026 darf der Ablauf deiner (nicht-verlängerten) Karte dann nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.

Rechner: Wann muss ich meine Karte spätestens verlängern?

Finde heraus wann deine JuLeiCa-Karte allerspätestens verlängert werden muss, um nicht noch einmal eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren zu müssen.

Ablaufdatum

Wann läuft deine JuLeiCa-Karte ab?

Letzte Chance

zur Verlängerung deiner JuLeiCa-Karte

Deine Ausbildung ist final abgelaufen!

Leider ist deine JuLeiCa-Karte schon so lange abgelaufen, dass du erneut eine vollständige JuLeiCa-Ausbildung absolvieren musst, um eine neue JuLeiCa-Karte zu beantragen.

Wenn du jünger als 20 Jahre bist, kannst du dich direkt zu einem Lehrgang deiner Landesjugend anmelden:

Voraussetzungen für die Verlängerung

Die Voraussetzungen für die Verlängerung einer bereits bestehenden JuLeiCa sind:

  1. ab 01.01.2026: Deine JuLeiCa-Karte ist nicht länger als 18 Monate abgelaufen.
  2. Nachweis der Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungen (mind. 8 Zeitstunden).
  3. Ein erneuter Erste-Hilfe-Nachweis ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Deine JuLeiCa-Karte kannst du im digitalen Antragsportal (www.juleica-antrag.de) verlängern.


Rahmenbedingungen für Ausbildung und Fortbildungen

Es haben sich außerdem die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Fortbildungen verändert. Hier gilt ab dem 01.01.2026:

  • Die JuLeiCa-Ausbildung muss mindestens 40 Zeitstunden umfassen. Zuvor waren 50 Zeitstunden vorgeschrieben. Zudem ist nun ein digitaler Anteil der Ausbildung möglich, was zuvor nicht zulässig war.
  • Die JuLeiCa-Fortbildungen für Verlängerungsanträge dürfen von nun an auch rein digital stattfinden. Das war zuvor zwar nicht verboten, ist jedoch jetzt explizit geregelt.

Wir als Landesjugend führen seit Jahren regelmäßige JuLeiCa-Ausbildungen und JuLeiCa-Fortbildungen durch. Unsere Aus- und Fortbildungen werden auch in Zukunft den Vorgaben des Ministeriums genügen, sodass angehende Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Bremen und Niedersachsen weiterhin von einer THW-Jugend-spezifischen Qualifizierung profitieren können.

Wirf dazu am besten einen Blick in unsere Terminliste.

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