Ortsjugenden & Bezirke
Zum Satzungs- und Vereinswesen eurer Ortsjugend gibt es hier alle Informationen im Überblick
Warum damit befassen?
Als Ortsjugendleiter:in ist es nicht damit getan, das Tagesgeschäft beim Jugenddienst im Griff zu behalten. Der/die Ortsjugendleiter:in trägt darüber hinaus die Verantwortung für die Leitung eines Vereins (e.V.) oder einer Sparte eines Vereins („HV-Sparte“). Mit dieser Position sind einige Verpflichtungen verbunden, denen sich jede:r Ortsjugendleiter:in bewusst sein muss.
Auf dieser Seite wollen wir euch mit dem nötigen Handwerkszeug und allen Informationen versorgen, die ihr benötigt, um dem vereinsrechtlichen Teil eures Engagements zu meistern.
Exkurs
Wie ist die THW-Jugend als Jugendverband strukturiert?
In etwa 80 Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen findet die Jugendarbeit vor Ort statt. Die Ortsjugenden sind die Jugendabteilung des jeweiligen THW-Ortsverbandes und bieten regelmäßige Jugenddienste an, in denen die Junghelfer:innen sowohl an die Technik des THW herangeführt, aber auch durch jugendpflegerische Angebote gefördert werden.
Die Ortsjugenden können vereinsrechtlich in zwei Formen organisiert sein:
Die Ortsjugend wird von dem/der Ortsjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die von den Junghelfer:innen in demokratischer Wahl bestimmt werden.
Die Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen sind in acht Bezirksjugenden organisiert. In einer solchen Bezirksjugend sind jeweils 8–11 Ortsjugenden aus einer Region zusammengeschlossen.
Die Bezirksjugenden bieten regionale gemeinsame Veranstaltungen für alle Ortsjugenden dieser Bezirksjugend an. Sie vernetzen die Ortsjugenden untereinander und sind erste Ansprechstelle für Fragen der Ortsjugendleitungen.
Die Bezirksjugend wird von dem/der Bezirksjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die durch Delegierte aus den Ortsjugenden anlässlich des Bezirksjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt werden.
(Neben Bremen, Niedersachsen sind nur in NRW und Bayern die Ortsjugenden in Bezirksjugenden organisiert. In den übrigen Ländern existiert diese Ebene nicht.)
Die Ortsjugenden und Bezirksjugenden in Bremen und Niedersachsen sind wiederum in der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen (auch „Landesjugend“ genannt) zusammengeschlossen.
Die Landesjugend Bremen, Niedersachsen bietet den Junghelfer:innen und deren Betreuer:innen landesweite Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Freizeitmaßnahmen an. Sie vertritt die Belange aus Bremen, Niedersachsen in diversen Gremien innerhalb und außerhalb der THW-Familie.
Die Landesjugend wird von der Landesjugendleitung geleitet, die durch Delegierte aus den Ortsjugenden anlässlich des Landesjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt wird.
Neben der Landesjugend Bremen, Niedersachsen existieren noch 12 weitere Landesjugenden.
In der THW-Jugend e.V. (auch „Bundesjugend“ genannt) sind alle Orts-, Bezirks- und Landesjugenden in Deutschland organisiert.
Sie ist der Dachverband der THW-Jugend und schafft die Rahmenbedingungen für die THW-Jugendarbeit bundesweit, indem sie die Interessen der THW-Jugend gegenüber dem THW, der Politik und anderen Verbänden vertritt. Sie bietet durch Förderprogramme Zuschüsse für die Ortsjugenden, mit denen die Jugendarbeit vor Ort grundfinanziert werden kann. Außerdem betreibt sie Fachausschüsse, Arbeits- und Projektgruppen, die sich jeweils Fachthemen widmen und in denen Interessierte die Jugendarbeit mitgestalten können.
Die Bundesjugend wird von dem/der Bundesjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die durch Delegierte aus den Landesjugenden anlässlich des Bundesjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt werden.
Noch nicht durchgestiegen?
Dann haben wir zwei digitale web|dienste für dich, in denen du mehr über die Vereinsstruktur und Partizipationsmöglichkeiten erfahren kannst:
Nochmal in groß?
Die Verbandsstruktur der THW-Jugend gibt es auch als übersichtliches Schaubild in groß zum Download:
In Aller Kürze
Erfahre hier wie du mit deiner Ortsjugend Mitglied der THW-Jugend werden kannst
Als Ortsjugend musst du Mitglied in der THW-Jugend werden, um von den Angeboten unseres Jugendverbands zu profitieren:
Der Beitrittsprozess wird mit der Landesjugend abgewickelt. Das heißt, die Landesjugend unterstützt dich bei der Gründung deiner Ortsjugend und die Gremien der Landesjugend entscheiden über die Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt dann sowohl in die Landes- als auch Bundesjugend.
Wir stehen dir gerne in jedem Schritt eures Gründungsprozesses mit Rat und Tat zur Seite! Melde dich gerne jederzeit bei uns:
Insbesondere unterstützen wir euch gerne mit der Prüfung eurer Unterlagen bevor ihr sie beschließt.
Zunächst solltest du entscheiden, welche Organisationsform du mit deiner Ortsjugend anstreben möchtest. Es gibt zwei sinnvolle Optionen, aus denen du wählen kannst:
Wenn du eine HV-Sparte gründen willst, müssen zunächst die vereinsrechtlichen Voraussetzungen in der Helfervereinigung (HV) geschaffen werden:
Außerdem müssen weitere Voraussetzungen vorliegen und zur Aufnahme nachgewiesen werden:
Tipp! In dieser Mitgliederversammlung kann bereits für die Landesjugend der Aufnahmeantrag auf Vorrat beschlossen werden. Dann ist zum Ende des Gründungsprozesses keine weitere Mitgliederversammlung erforderlich.
Bevor mit dem nächsten Schritt fortgefahren werden kann, muss die Eintragung der geänderten Satzung in das Vereinsregister erfolgt sein.
Auch deine Ortsjugend will organisiert und strukturiert werden. Dazu muss
Satzung/Jugendordnung treffen die grundlegenden Regeln über den Aufbau und Funktionsweise deiner Ortsjugend. Die Mitgliederversammlung der Ortsjugend (nicht der HV!) ist für den Beschluss zuständig:
In dieser Sitzung muss außerdem die Ortsjugendleitung gewählt werden.
Tipp! Wenn du einen eingetragenen Verein gründest, kann in dieser Mitgliederversammlung bereits für die Landesjugend der Aufnahmeantrag auf Vorrat beschlossen werden. Dann ist zum Ende des Gründungsprozesses keine weitere Mitgliederversammlung erforderlich.
Deine neu gegründete Ortsjugend muss nun in das Vereinsregister, also der amtlichen Liste aller Vereine, eingetragen werden.
Nachdem deine Ortsjugend ins Vereinsregister eingetragen wurde, muss die Gemeinnützigkeit anerkannt werden.
Nachdem die Mitgliederversammlung der Ortsjugend die Jugendordnung für deine HV-Sparte beschlossen hat, muss diese vom erweiterten Vorstand der Helfervereinigung bestätigt werden.
Spätestens jetzt müssen alle Unterlagen bei der Landesjugend eingereicht werden. Eingereicht werden müssen…
Die Unterlagen können an die Landesjugend unter folgender Mailadresse eingereicht werden:
Es genügen digitale Unterlagen, solange sie die Unterschriften enthalten. Ein postalischer Versand ist nicht nötig, aber möglich an:
THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
– Referat für Satzungswesen –
Kriegerstraße 1E
30161 Hannover
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Aufnahme in die THW-Jugend erfolgen. Über die Aufnahme beschließt der Landesjugendvorstand in seiner nächsten Sitzung.
Wir informieren dich zeitnah über die Entscheidung des Landesjugendvorstands.
Nachdem der Landesjugendvorstand die Aufnahme deiner Ortsjugend beschlossen hat, ist deine Ortsjugend
Ihr profitiert nun von einer Menge Vorteile aus dem Jugendverband und der THW-Familie. Mit der Mitgliedschaft entstehen jedoch auch einige Pflichten, die deine Ortsjugend und du als Ortsjugendleiter:in beachten müsst.
Downloads
Mustersatzungen, Musterjugendordnungen und weitere Vorlagen zur Gründung deines Vereins findest du hier
Allgemeine Unterlagen zum Thema Vereinsgründung / Satzungswesen
Unterlagen zur Gründung eines eingetragenen Vereins
Unterlagen zur Gründung einer HV-Sparte
Mustervorlagen zur Gründungsversammlung