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THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.Logo der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
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Ortsjugenden & Bezirke

Satzung und Vereinswesen

Zum Satzungs- und Vereinswesen eurer Ortsjugend gibt es hier alle Informationen im Überblick

Hier geht's um Orts- und Bezirksjugenden. Auf der Suche nach Vereins-Infos zur Landesjugend? Dann hier entlang!

Warum damit befassen?

Als Ortsjugendleiter:in ist es nicht damit getan, das Tagesgeschäft beim Jugenddienst im Griff zu behalten. Der/die Ortsjugendleiter:in trägt darüber hinaus die Verantwortung für die Leitung eines Vereins (e.V.) oder einer Sparte eines Vereins („HV-Sparte“). Mit dieser Position sind einige Verpflichtungen verbunden, denen sich jede:r Ortsjugendleiter:in bewusst sein muss.

Auf dieser Seite wollen wir euch mit dem nötigen Handwerkszeug und allen Informationen versorgen, die ihr benötigt, um dem vereinsrechtlichen Teil eures Engagements zu meistern.

Deine Ansprechperson(en)

Fragen oder Anliegen?

Für alle Anliegen und Fragen zum Thema Satzung und Vereinswesen

Marlon Gerdelmann
Stellvertretender Landesjugendleiter
Kontaktmöglichkeiten:
Im persönlichen Gespräch
Marlon Gerdelmann (OV Meppen)
oder über die Landesgeschäftsstelle

Exkurs

Verbandsstruktur der THW-Jugend

Wie ist die THW-Jugend als Jugendverband strukturiert?

Ortsebene
THW-Jugend 
Musterstadt

In etwa 80 Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen findet die Jugendarbeit vor Ort statt. Die Ortsjugenden sind die Jugendabteilung des jeweiligen THW-Ortsverbandes und bieten regelmäßige Jugenddienste an, in denen die Junghelfer:innen sowohl an die Technik des THW herangeführt, aber auch durch jugendpflegerische Angebote gefördert werden.

Die Ortsjugenden können vereinsrechtlich in zwei Formen organisiert sein:

  • als eingetragener Verein (e.V.) oder
  • als Abteilung der örtl. Helfervereinigung („HV-Sparte“).

Die Ortsjugend wird von dem/der Ortsjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die von den Junghelfer:innen in demokratischer Wahl bestimmt werden.

Achtung! Der/die Ortsjugendleiter:in darf nicht mit dem/der Ortsjugendbeauftragten verwechselt werden. Der/die Ortsjugendbeauftragte ist eine THW-Stabsfunktion und keine Person im Verein.
Bezirksebene
THW-Bezirksjugend 
Musterstadt

Die Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen sind in acht Bezirksjugenden organisiert. In einer solchen Bezirksjugend sind jeweils 8–11 Ortsjugenden aus einer Region zusammengeschlossen.

Die Bezirksjugenden bieten regionale gemeinsame Veranstaltungen für alle Ortsjugenden dieser Bezirksjugend an. Sie vernetzen die Ortsjugenden untereinander und sind erste Ansprechstelle für Fragen der Ortsjugendleitungen.

Die Bezirksjugend wird von dem/der Bezirksjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die durch Delegierte aus den Ortsjugenden anlässlich des Bezirksjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt werden.

(Neben Bremen, Niedersachsen sind nur in NRW und Bayern die Ortsjugenden in Bezirksjugenden organisiert. In den übrigen Ländern existiert diese Ebene nicht.)

Landesebene
THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.

Die Ortsjugenden und Bezirksjugenden in Bremen und Niedersachsen sind wiederum in der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen (auch „Landesjugend“ genannt) zusammengeschlossen.

Die Landesjugend Bremen, Niedersachsen bietet den Junghelfer:innen und deren Betreuer:innen landesweite Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Freizeitmaßnahmen an. Sie vertritt die Belange aus Bremen, Niedersachsen in diversen Gremien innerhalb und außerhalb der THW-Familie.

Die Landesjugend wird von der Landesjugendleitung geleitet, die durch Delegierte aus den Ortsjugenden anlässlich des Landesjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt wird.

Neben der Landesjugend Bremen, Niedersachsen existieren noch 12 weitere Landesjugenden.

Foto: THW-Jugend
Bundesebene
THW-Jugend e.V. 

In der THW-Jugend e.V. (auch „Bundesjugend“ genannt) sind alle Orts-, Bezirks- und Landesjugenden in Deutschland organisiert.

Sie ist der Dachverband der THW-Jugend und schafft die Rahmenbedingungen für die THW-Jugendarbeit bundesweit, indem sie die Interessen der THW-Jugend gegenüber dem THW, der Politik und anderen Verbänden vertritt. Sie bietet durch Förderprogramme Zuschüsse für die Ortsjugenden, mit denen die Jugendarbeit vor Ort grundfinanziert werden kann. Außerdem betreibt sie Fachausschüsse, Arbeits- und Projektgruppen, die sich jeweils Fachthemen widmen und in denen Interessierte die Jugendarbeit mitgestalten können.

Die Bundesjugend wird von dem/der Bundesjugendleiter:in und seinen/ihren Stellvertreter:innen geleitet, die durch Delegierte aus den Landesjugenden anlässlich des Bundesjugendausschusses in demokratischer Wahl bestimmt werden.

Noch nicht durchgestiegen?

Dann haben wir zwei digitale web|dienste für dich, in denen du mehr über die Vereinsstruktur und Partizipationsmöglichkeiten erfahren kannst:

  • web|dienst – Partizipation und Struktur deines Jugendverbands
  • web|dienst – Grundlagen der Vereinsführung

Nochmal in groß?

Die Verbandsstruktur der THW-Jugend gibt es auch als übersichtliches Schaubild in groß zum Download:

In Aller Kürze

Mitglied in der THW-Jugend werden

Erfahre hier wie du mit deiner Ortsjugend Mitglied der THW-Jugend werden kannst

Grundlegendes

Als Ortsjugend musst du Mitglied in der THW-Jugend werden, um von den Angeboten unseres Jugendverbands zu profitieren:

  • Bildungs- und Freizeitmaßnahmen,
  • Finanzielle Förderungen für deine Jugendarbeit,
  • Versicherungen für dich und deine Junghelfer:innen,
  • und vieles mehr…

Der Beitrittsprozess wird mit der Landesjugend abgewickelt. Das heißt, die Landesjugend unterstützt dich bei der Gründung deiner Ortsjugend und die Gremien der Landesjugend entscheiden über die Aufnahme. Die Aufnahme erfolgt dann sowohl in die Landes- als auch Bundesjugend.

Kontakt für alle Satzungsfragen

Wir stehen dir gerne in jedem Schritt eures Gründungsprozesses mit Rat und Tat zur Seite! Melde dich gerne jederzeit bei uns:

satzung@thw-jugend-hbni.de

Insbesondere unterstützen wir euch gerne mit der Prüfung eurer Unterlagen bevor ihr sie beschließt.

1 • Organisationsform wählen

Zunächst solltest du entscheiden, welche Organisationsform du mit deiner Ortsjugend anstreben möchtest. Es gibt zwei sinnvolle Optionen, aus denen du wählen kannst:

  • Eingetragener Verein (e.V.)
    Deine Ortsjugend ist ein eigenständiger Verein. Du und deine Junghelfer:innen haben dann volle Kontrolle über die Gestaltung und den Betrieb des Vereins. Gleichzeitig besteht aber auch die volle Verantwortung für das Vereinsleben.
  • Jugendabteilung der Helfervereinigung („HV-Sparte“)
    Als sogenannte HV-Sparte ist deine Ortsjugend kein eigenständiger Verein, sondern eine Abteilung (unselbstständige Untergliederung) deiner örtlichen Helfervereinigung (HV). Du und deine Junghelfer:innen sind somit Teil der HV und entsprechend nicht eigenständig; ihr müsst euch der HV organisatorisch unterordnen und seid rechtlich und wirtschaftlich an sie gebunden.
2 • Mitgliederversammlung der Helfervereinigung
Als eingetragener Verein kann dieser Schritt übersprungen werden.

Wenn du eine HV-Sparte gründen willst, müssen zunächst die vereinsrechtlichen Voraussetzungen in der Helfervereinigung (HV) geschaffen werden:

  • Es muss die HV-Satzung angepasst werden. Dies umfasst insbesondere
    • Bildung einer Jugendabteilung,
    • Rechte der Mitglieder der Jugendabteilung,
    • Rechte der Funktionsträger:innen der Jugendabteilung,
    • eigenständige Mittelverwaltung der Jugendabteilung,
    • Zuständigkeiten in Jugend- und Finanzangelegenheiten,
    • Mittelverbleib bei Auflösung der Jugendabteilung.
  • Für die erforderlichen Anpassungen an der Satzung stellen wir euch gern eine Mustersatzung zur Verfügung.
  • Dafür zuständig ist die Mitgliederversammlung der Helfervereinigung. In Zusammenarbeit mit dem HV-Vorstand muss also eine Satzungsänderung erarbeitet und den Mitgliedern der HV zur Abstimmung vorgelegt werden.
  • Sowohl die geänderte Satzung als auch die Unterlagen zu der beschließenden Mitgliederversammlung (Ladung, Anwesenheitsliste, Protokoll) müssen später zur Aufnahme vorgelegt werden.

Außerdem müssen weitere Voraussetzungen vorliegen und zur Aufnahme nachgewiesen werden:

  • Gemeinnützigkeit der Helfervereinigung (mittels Freistellungsbescheid)
  • Eintragung der angepassten Satzung in das Vereinsregister

Tipp! In dieser Mitgliederversammlung kann bereits für die Landesjugend der Aufnahmeantrag auf Vorrat beschlossen werden. Dann ist zum Ende des Gründungsprozesses keine weitere Mitgliederversammlung erforderlich.

Bevor mit dem nächsten Schritt fortgefahren werden kann, muss die Eintragung der geänderten Satzung in das Vereinsregister erfolgt sein.

3 • Mitgliederversammlung der Ortsjugend

Auch deine Ortsjugend will organisiert und strukturiert werden. Dazu muss

  • als eingetragener Verein eine Satzung, oder
  • als HV-Sparte eine Jugendordnung beschlossen werden.

Satzung/Jugendordnung treffen die grundlegenden Regeln über den Aufbau und Funktionsweise deiner Ortsjugend. Die Mitgliederversammlung der Ortsjugend (nicht der HV!) ist für den Beschluss zuständig:

  • In dieser Versammlung wird die Ortsjugend offiziell gegründet.
  • Für Satzung/Jugendordnung stellen wir euch gerne eine Musterfassung zur Verfügung.
  • Sowohl die beschlossene Satzung/Jugendordnung als auch die Unterlagen zu der beschließenden Mitgliederversammlung (Ladung, Anwesenheitsliste, Protokoll) müssen später zur Aufnahme vorgelegt werden.

In dieser Sitzung muss außerdem die Ortsjugendleitung gewählt werden.

Tipp! Wenn du einen eingetragenen Verein gründest, kann in dieser Mitgliederversammlung bereits für die Landesjugend der Aufnahmeantrag auf Vorrat beschlossen werden. Dann ist zum Ende des Gründungsprozesses keine weitere Mitgliederversammlung erforderlich.

4 • Vereinsregister und Finanzamt
Als HV-Sparte kann dieser Schritt übersprungen werden.

Deine neu gegründete Ortsjugend muss nun in das Vereinsregister, also der amtlichen Liste aller Vereine, eingetragen werden.

  • Dazu ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Wende dich dazu also direkt an den/die Notar:in deines Vertrauens.

Nachdem deine Ortsjugend ins Vereinsregister eingetragen wurde, muss die Gemeinnützigkeit anerkannt werden.

  • Dazu muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden.
  • Erkennt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit an, erhältst du einen vorläufigen Bescheid. Dieser muss später zur Aufnahme vorgelegt werden.
5 • Sitzung des erweiterten HV-Vorstands
Als eingetragener Verein kann dieser Schritt übersprungen werden.

Nachdem die Mitgliederversammlung der Ortsjugend die Jugendordnung für deine HV-Sparte beschlossen hat, muss diese vom erweiterten Vorstand der Helfervereinigung bestätigt werden.

  • Es bedarf dazu eines einfachen Beschlusses des erweiterten Vorstands der Helfervereinigung.
  • Sprich dazu deinen HV-Vorstand an.
  • Die Unterlagen zu dieser Sitzung des erweiterten HV-Vorstands (Ladung, Anwesenheitsliste, Protokoll) müssen später zur Aufnahme vorgelegt werden.
6 • Unterlagen bei der Landesjugend einreichen

Spätestens jetzt müssen alle Unterlagen bei der Landesjugend eingereicht werden. Eingereicht werden müssen…

  • …für einen eingetragenen Verein:
    1. Satzung der Ortsjugend
    2. Freistellungsbescheid der Ortsjugend
    3. Ladung, Tagesordnung und Protokoll der Mitgliederversammlung der Ortsjugend, die die Satzung beschlossen hat
    4. Aufnahmeantrag der Ortsjugend (ggf. zzgl. Sitzungsunterlagen)
  • …für eine HV-Sparte:
    1. Satzung der Helfervereinigung
    2. Freistellungsbescheid der Helfervereinigung
    3. Jugendordnung
    4. Ladung, Anwesenheitsliste und Protokoll der Mitgliederversammlung der Helfervereinigung, die die aktuelle Fassung der Satzung der Helfervereinigung beschlossen hat
    5. Ladung, Anwesenheitsliste und Protokoll der Mitgliederversammlung der Ortsjugend, die die Jugendordnung beschlossen hat
    6. Ladung, Anwesenheitsliste und Protokoll der Sitzung des erweiterten HV-Vorstands, die die Jugendordnung bestätigt hat
    7. Aufnahmeantrag der Helfervereinigung (ggf. zzgl. Sitzungsunterlagen)
Wohin einreichen?

Die Unterlagen können an die Landesjugend unter folgender Mailadresse eingereicht werden:

satzung@thw-jugend-hbni.de

Es genügen digitale Unterlagen, solange sie die Unterschriften enthalten. Ein postalischer Versand ist nicht nötig, aber möglich an:

THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
– Referat für Satzungswesen –
Kriegerstraße 1E
30161 Hannover

7 • Aufnahme in die THW-Jugend

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Aufnahme in die THW-Jugend erfolgen. Über die Aufnahme beschließt der Landesjugendvorstand in seiner nächsten Sitzung.

Wir informieren dich zeitnah über die Entscheidung des Landesjugendvorstands.

8 • Nach der Aufnahme

Nachdem der Landesjugendvorstand die Aufnahme deiner Ortsjugend beschlossen hat, ist deine Ortsjugend

  • Mitglied in der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. und
  • Mitglied in der THW-Jugend e.V.

Ihr profitiert nun von einer Menge Vorteile aus dem Jugendverband und der THW-Familie. Mit der Mitgliedschaft entstehen jedoch auch einige Pflichten, die deine Ortsjugend und du als Ortsjugendleiter:in beachten müsst.

Downloads

Unterlagen zur Vereinsgründung

Mustersatzungen, Musterjugendordnungen und weitere Vorlagen zur Gründung deines Vereins findest du hier