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Infektionsschutz- und Hygienekonzept

zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie zum SARS-CoV-2 Virus bei Veranstaltungen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.

Zum Schutz unserer Teilnehmenden, Engagierten und Angestellten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus sowie der weiteren Verbreitung verpflichten wir uns, die folgenden Grundsätze, Regeln und Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten.

Dieses Infektionsschutz- und Hygienekonzept gilt zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzgebers sowie der Anbieter und Personen, in deren Räumlichkeiten wir verkehren, deren Dienstleistungen wir in Anspruch nehmen oder mit denen wir in anderer Weise in Kontakt treten.

Stand: 3. März 2023
Veränderungen zu vorigen Fassungen:
  • 03.03.2023: Verschiedenes
  • 22.06.2022: Verschiedenes
  • 17.03.2022: Verschiedenes
  • 10.02.2022: Anpassungen der Maskenpflichten für Schülerinnen und Schüler in Bremen
  • 20.01.2022: Verkürzung der Geltungsdauer von Genesenennachweisen (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV iVm. RKI-Bekanntmachung v. 17.01.2022)
  • 07.01.2022: Anpassungen der Corona-Warnstufen für Bremen
  • 04.12.2021: Anpassungen der Corona-Warnstufen und Inzidenzwerte für Niedersachsen und Bremen
  • 25.09.2021: Ergänzung zum Jugendwaldeinsatz
  • 22.09.2021: Einführung landesweiter Corona-Warnstufen iSd. § 3 der Nds. CoronaVO vom 21.09.2021 (Nds. GVBl. S. 655)
  • 19.09.2021: Konkretisierung der 3G-Nachweise und Warnstufe 1
  • 25.08.2021: Testpflicht unabhängig des Impf- und Genesenenstatus gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 Nummer 2 der Nds. CoronaVO vom 24.08.2021 (Nds. GVBl. S. 583)

Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • Körperliche Begrüßungsrituale (zB. Umarmungen, Händeschütteln) und anderer Körperkontakt mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, sollten gemieden werden.
  • Die Hust- und Nies-Etikette ist in jedem Fall zu beachten.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sek.) sowie Desinfektion ist entscheidend, um Ansteckungen vorzubeugen. Die Hände sollten beim Betreten des Gebäudes mit Seife gereinigt werden oder desinfiziert werden.
  • Den Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienregeln der Unterkunft, in der wir uns befinden, ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Die Veranstaltungsleitung ist befugt, angemessene Regelungen zur Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, zur Einhaltung von Mindestabständen, zur Testpflicht während der Veranstaltung sowie weitere Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen, soweit dies erforderlich ist. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von Test- und Maskenpflichten ausgenommen.

Maßnahmen vor der Veranstaltung

  • Zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist vor deiner Anreise verpflichtend ein Selbsttest zur Eigenanwendung durchzuführen. Zulässig sind ebenfalls:

    • Negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
    • Negativer PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden

    Die genannten Testungen müssen in Übereinstimmung mit den Vorgaben von Hersteller und Gesetzgeber ordnungsgemäß durchgeführt werden. Eine Teilnahme mit positivem Testergebnis ist unter keinen Umständen gestattet.

  • Wir empfehlen, von einer Teilnahme an unserer Veranstaltung abzusehen, wenn

    • du dich krank fühlst und Symptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Halsschmerzen oder den Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns aufweist oder derartige Symptome in den 14 Tagen vor der Anreise auskuriert hast, oder

    • du in den 14 Tagen vor der Anreise mögliche Kontakte (im familiären, schulischen oder beruflichen Umfeld) zu Personen hattest, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind.

  • Wir empfehlen, die Corona-Warn-App zur Kontaktverfolgung auf das Smartphone zu laden. Mehr Informationen zur Corona-Warn-App bei der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Zum Schutz unserer Teilnehmenden, Engagierten und Angestellten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus sowie der weiteren Verbreitung verpflichten wir uns, die folgenden Grundsätze, Regeln und Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten.

Dieses Infektionsschutz- und Hygienekonzept gilt zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzgebers sowie der Anbieter und Personen, in deren Räumlichkeiten wir verkehren, deren Dienstleistungen wir in Anspruch nehmen oder mit denen wir in anderer Weise in Kontakt treten.

Stand: 3. März 2023
Veränderungen zu vorigen Fassungen:
  • 03.03.2023: Verschiedenes
  • 22.06.2022: Verschiedenes
  • 17.03.2022: Verschiedenes
  • 10.02.2022: Anpassungen der Maskenpflichten für Schülerinnen und Schüler in Bremen
  • 20.01.2022: Verkürzung der Geltungsdauer von Genesenennachweisen (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV iVm. RKI-Bekanntmachung v. 17.01.2022)
  • 07.01.2022: Anpassungen der Corona-Warnstufen für Bremen
  • 04.12.2021: Anpassungen der Corona-Warnstufen und Inzidenzwerte für Niedersachsen und Bremen
  • 25.09.2021: Ergänzung zum Jugendwaldeinsatz
  • 22.09.2021: Einführung landesweiter Corona-Warnstufen iSd. § 3 der Nds. CoronaVO vom 21.09.2021 (Nds. GVBl. S. 655)
  • 19.09.2021: Konkretisierung der 3G-Nachweise und Warnstufe 1
  • 25.08.2021: Testpflicht unabhängig des Impf- und Genesenenstatus gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 Nummer 2 der Nds. CoronaVO vom 24.08.2021 (Nds. GVBl. S. 583)

Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen

  • Für die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist mindestens einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
    • Vollständige Schutzimpfung. Die letzte erforderliche Einzelimpfung muss zu Veranstaltungsbeginn mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Genesenennachweis. Der Nachweis muss zu Veranstaltunsbeginn mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage alt sein.

    Bitte sende uns diesen Nachweis vor Veranstaltungsbeginn zu oder bringe ihn zur Veranstaltung mit. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich!

  • Zusätzlich ist in jedem Fall folgender Nachweis zu erbringen:
    • Negativer Selbsttest bei Ankunft am Veranstaltungsort unter Aufsicht der Seminarleitung. Alternativ sind auch zulässig:
      • Negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
      • Negativer PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden
      Die genannten Testungen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß durchgeführt werden. Selbsttests zur Eigenanwendung, die nicht unter Aufsicht der Seminarleitung durchgeführt wurden, können wir nicht akzeptieren!

Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5–2 Metern, sofern nicht ein größerer Abstand vorgeschrieben oder sonst erforderlich ist.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (zB. Umarmungen, Händeschütteln) und anderer Körperkontakt sind mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, zu meiden.
  • Die Hust- und Nies-Etikette ist in jedem Fall zu beachten.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sek.) sowie Desinfektion ist entscheidend, um Ansteckungen vorzubeugen. Die Hände sollten beim Betreten des Gebäudes mit Seife gereinigt werden oder desinfiziert werden.
  • Den Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienregeln der Unterkunft, in der wir uns befinden, ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Maßnahmen vor der Veranstaltung

  • Wenn du dich krank fühlst oder Symptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Halsschmerzen oder Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns aufweist, darfst du nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese betreuen. Solltest du in den 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn solche Symptome gehabt und bereits auskuriert haben, bitten wir dich, vor der Anreise zur Absicherung einen Corona-Test durchzuführen.
  • Bitte überprüfe, ob du in den letzten 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn mögliche Kontakte (im beruflichen, schulischen oder familiären Umfeld) zu Personen hattest, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Trotz Symptomlosigkeit solltest du dann zu Hause bleiben, um die anderen Teilnehmenden nicht zu gefährden.
  • Personen aus einer besonderen Risikogruppe (insb. Lungen-, Herz- und Krebserkrankungen) oder Personen, in deren Haushalt sich eine solche besonders gefährdete Person befindet, möchten wir bitten, die Notwendigkeit ihrer Teilnahme nochmal gewissenhaft zu prüfen.
  • Wir empfehlen, die Corona-Warn-App zur Kontaktverfolgung auf das Smartphone zu laden. Mehr Informationen zur Corona-Warn-App bei der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
  • Während der Autofahrt ist von allen mitfahrenden Personen außer dem/der Fahrer/in ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen. Textile Masken oder sog. „Community Masken“ sind nicht zulässig. Die Kapazitätsbegrenzungen und Maskenregelungen für THW-Dienstfahrzeuge gemäß der Bestimmungen der Bundesanstalt THW und ihrer Untergliederungen sind in THW-Dienstfahrzeugen einzuhalten.

Maßnahmen während der Veranstaltung

  • Bei unseren Veranstaltungen wird eine Anwesenheitsliste geführt, aus der hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an den Angeboten teilgenommen hat. Diese Liste wird gemäß der gesetzlichen Regelungen mindestens 21 Tage gespeichert und danach gelöscht.
  • Im Seminarraum ist Handdesinfektionsmittel vorhanden und beim Betreten des Raumes zu benutzen.
  • Es wird auf eine ausreichende Belüftung des Raumes und auf das Einhalten eines Abstandes von 1,5–2 Metern geachtet.
  • In Innenräumen ist grundsätzlich ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen. Textile Masken oder sog. „Community Masken“ sind nicht zulässig. Im Seminarraum kann der Mund-Nasen-Schutz am eigenen Sitzplatz abgenommen werden, sobald dies von der Seminarleitung erlaubt wird.
  • In Außenbereichen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen, wenn der erforderliche Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten wird.
  • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.

Zusätzliche Regelungen für den Jugendwaldeinsatz

  • Kohortenbildung
    Zu Beginn des Jugendwaldeinsatzes werden Kohorten mit dazugehörigen Betreuer*innen eingeteilt (möglichst aus einer Ortsjugend; max. 5-10 Personen). Diese Gruppen sind bei der Einteilung von Schlafplätzen, beim Essen an einem Tisch und während der Nutzung der Sanitätsräume zu berücksichtigen und die Besetzung wird bis zum Ablauf der Veranstaltung nicht verändert.
  • Täglicher Selbsttest
    Alle Teilnehmenden und Betreuenden haben jeden Tag einen Selbsttest in eigener Anwendung durchzuführen. Das Verfahren wird zu Veranstaltungsbeginn vor Ort erleutert. Die Test-Kits werden von der Landesjugend bereitgestellt. Eine Teilnahme ohne täglichen Selbsttest ist nicht möglich.

Infektionsschutz- und Hygienekonzept

zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie zum SARS-CoV-2 Virus bei Veranstaltungen der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.

Zum Schutz unserer Teilnehmenden, Engagierten und Angestellten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus sowie der weiteren Verbreitung desgleichen verpflichten wir uns, die folgenden Grundsätze, Regeln und Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten.

Dieses Infektionsschutz- und Hygienekonzept gilt zusätzlich zu den Bestimmungen des Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzgebers sowie der Anbieter und Personen, in deren Räumlichkeiten wir verkehren, deren Dienstleistungen wir in Anspruch nehmen oder mit denen wir in anderer Weise in Kontakt treten.
Stand: 22. Juni 2022
Änderungen zur vorigen Fassung:
  • 22.06.2022: Verschiedenes
  • 17.03.2022: Verschiedenes
  • 10.02.2022: Anpassungen der Maskenpflichten für Schülerinnen und Schüler in Bremen
  • 20.01.2022: Verkürzung der Geltungsdauer von Genesenennachweisen (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV iVm. RKI-Bekanntmachung v. 17.01.2022)
  • 07.01.2022: Anpassungen der Corona-Warnstufen für Bremen
  • 04.12.2021: Anpassungen der Corona-Warnstufen und Inzidenzwerte für Niedersachsen und Bremen
  • 25.09.2021: Ergänzung zum Jugendwaldeinsatz
  • 22.09.2021: Einführung landesweiter Corona-Warnstufen iSd. § 3 der Nds. CoronaVO vom 21.09.2021 (Nds. GVBl. S. 655)
  • 19.09.2021: Konkretisierung der 3G-Nachweise und Warnstufe 1
  • 25.08.2021: Testpflicht unabhängig des Impf- und Genesenenstatus gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 Nummer 2 der Nds. CoronaVO vom 24.08.2021 (Nds. GVBl. S. 583)

Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen

  • Für die Teilnahme an unseren Maßnahmen ist mindestens einer der folgenden Nachweise zu erbringen:
    • Vollständige Schutzimpfung. Die letzte erforderliche Einzelimpfung muss zu Veranstaltungsbeginn mindestens 14 Tage zurückliegen.
    • Genesenennachweis. Der Nachweis muss zu Veranstaltunsbeginn mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage alt sein.

    Bitte sende uns diesen Nachweis vor Veranstaltungsbeginn zu oder bringe ihn zur Veranstaltung mit. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich!

  • Zusätzlich ist in jedem Fall folgender Nachweis zu erbringen:
    • Negativer Selbsttest bei Ankunft am Veranstaltungsort unter Aufsicht der Seminarleitung. Alternativ sind auch zulässig:
      • Negativer PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
      • Negativer PoC-Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden
      Die genannten Testungen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß durchgeführt werden. Selbsttests zur Eigenanwendung, die nicht unter Aufsicht der Seminarleitung durchgeführt wurden, können wir nicht akzeptieren!

Allgemeine Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5–2 Metern, sofern nicht ein größerer Abstand vorgeschrieben oder sonst erforderlich ist.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (zB. Umarmungen, Händeschütteln) und anderer Körperkontakt sind mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, zu meiden.
  • Die Hust- und Nies-Etikette ist in jedem Fall zu beachten.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sek.) sowie Desinfektion ist entscheidend, um Ansteckungen vorzubeugen. Die Hände sollten beim Betreten des Gebäudes mit Seife gereinigt werden oder desinfiziert werden.
  • Den Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienregeln der Unterkunft, in der wir uns befinden, ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Maßnahmen vor der Veranstaltung

  • Wenn du dich krank fühlst oder Symptome wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Halsschmerzen oder Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns aufweist, darfst du nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese betreuen. Solltest du in den 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn solche Symptome gehabt und bereits auskuriert haben, bitten wir dich, vor der Anreise zur Absicherung einen Corona-Test durchzuführen.
  • Bitte überprüfe, ob du in den letzten 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn mögliche Kontakte (im beruflichen, schulischen oder familiären Umfeld) zu Personen hattest, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind. Trotz Symptomlosigkeit solltest du dann zu Hause bleiben, um die anderen Teilnehmenden nicht zu gefährden.
  • Personen aus einer besonderen Risikogruppe (insb. Lungen-, Herz- und Krebserkrankungen) oder Personen, in deren Haushalt sich eine solche besonders gefährdete Person befindet, möchten wir bitten, die Notwendigkeit ihrer Teilnahme nochmal gewissenhaft zu prüfen.
  • Wir empfehlen, die Corona-Warn-App zur Kontaktverfolgung auf das Smartphone zu laden. Mehr Informationen zur Corona-Warn-App bei der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
  • Während der Autofahrt ist von allen mitfahrenden Personen außer dem/der Fahrer/in ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen. Textile Masken oder sog. „Community Masken“ sind nicht zulässig. Die Kapazitätsbegrenzungen und Maskenregelungen für THW-Dienstfahrzeuge gemäß der Bestimmungen der Bundesanstalt THW und ihrer Untergliederungen sind in THW-Dienstfahrzeugen einzuhalten.

Maßnahmen während der Veranstaltung

  • Bei unseren Veranstaltungen wird eine Anwesenheitsliste geführt, aus der hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an den Angeboten teilgenommen hat. Diese Liste wird gemäß der gesetzlichen Regelungen mindestens 21 Tage gespeichert und danach gelöscht.
  • Im Seminarraum ist Handdesinfektionsmittel vorhanden und beim Betreten des Raumes zu benutzen.
  • Es wird auf eine ausreichende Belüftung des Raumes und auf das Einhalten eines Abstandes von 1,5–2 Metern geachtet.
  • In Innenräumen ist grundsätzlich ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen. Textile Masken oder sog. „Community Masken“ sind nicht zulässig. Im Seminarraum kann der Mund-Nasen-Schutz am eigenen Sitzplatz abgenommen werden, sobald dies von der Seminarleitung erlaubt wird.
  • In Außenbereichen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2/KN95/N95-Standard oder gleichwertiges Schutzniveau) zu tragen, wenn der erforderliche Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten wird.
  • Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.

Zusätzliche Regelungen für den Jugendwaldeinsatz

  • Kohortenbildung
    Zu Beginn des Jugendwaldeinsatzes werden Kohorten mit dazugehörigen Betreuer*innen eingeteilt (möglichst aus einer Ortsjugend; max. 5-10 Personen). Diese Gruppen sind bei der Einteilung von Schlafplätzen, beim Essen an einem Tisch und während der Nutzung der Sanitätsräume zu berücksichtigen und die Besetzung wird bis zum Ablauf der Veranstaltung nicht verändert.
  • Täglicher Selbsttest
    Alle Teilnehmenden und Betreuenden haben jeden Tag einen Selbsttest in eigener Anwendung durchzuführen. Das Verfahren wird zu Veranstaltungsbeginn vor Ort erleutert. Die Test-Kits werden von der Landesjugend bereitgestellt. Eine Teilnahme ohne täglichen Selbsttest ist nicht möglich.
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