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Fristen

4311-Antragsfrist am 1. April

Jetzt schon an die Förderung für 2023 denken.

Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

veröffentlicht am
30
.
01
.
2023
von
Landesjugendleitung
Gallerie
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Die aktuellsten Neuigkeiten

Satzung

Digitale und hybride Mitgliederversammlungen ohne Satzungsgrundlage

vom
20
.
03
.
2023

Ab dem 21.03.2023 sind hybride oder digitale Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsgrundlage möglich.

Landesjugendausschuss

XV. Landesjugendausschuss hat erfolgreich stattgefunden

vom
18
.
03
.
2023

Zum 15. Mal ist der Landesjugendausschuss am vergangenen Sonntag (12.03.2023) zusammengekommen. Nachdem der Ausschuss in den vergangenen zwei Jahren Coronabedingt digital stattfinden musste, fand dieser in diesem Jahr hybrid statt.

Veranstaltungsbericht

Vernetzung unter den LAZ-Abnahmekommissionen

vom
25
.
02
.
2023

Vergangene Woche haben sich die Leiter:innen der Abnahmekommissionen zu aktuellen Themen ausgetauscht.

Fristen

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Jetzt schon an die Förderung für 2023 denken.

Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

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