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Fristen

4311-Antragsfrist am 1. April

Jetzt schon an die Förderung für 2023 denken.

Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

veröffentlicht am
30
.
01
.
2023
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Landesjugendleitung
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Wie in jedem Jahr ist die Frist für den 4311-Antrag der 1. April. Bis zu diesem Stichtag muss der 4311-Antrag im Original in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. eingegangen sein, damit ihr die Förderung für das Jahr 2023 erhalten könnt. Die Mitgliederliste muss dabei von zwei Personen (Ortsjugendleitung) unterschrieben werden. Die Unterschriften der einzelnen Mitglieder sind nicht erforderlich.

Die aktuellen Formulare findet ihr auf der THW-Jugend Homepage im Downloadbereich. Dort findet ihr zudem ein Merkblatt mit allen wichtigen Infos rund um die 4311-Förderung.

Außerdem bieten wir einen web|dienst zum Thema "Finanzierung" an. Am 06.02. um 18:30 Uhr gehen wir mit euch gemeinsam den Antrag durch und stehen euch mit Rat zur Seite. Zur Anmeldung.

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