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XVIII. Landesjugendausschuss

Sitzung am 21. März 2026 in Einbeck

Die Sitzung im Livestream

Jetzt den Landesjugendausschuss live verfolgen!

Zum 18. Mal findet am 21. März 2026 unser Landesjugendausschuss statt. Wie im vergangenen Jahr laden wir euch nach Einbeck ein, um gemeinsam die wesentlichen Entscheidungen für unseren Jugendverband zu treffen.

Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Sitzung für die Delegierten, Gäste und Interessierten zusammengefasst. Im Vorfeld der Sitzung werden hier bereits eine Menge Informationen und Materialien für die Sitzung bereitgestellt.

Über den Landesjugendausschuss

Was der Landesjugendausschuss ist und welche Aufgaben er hat, erfährst du hier!

Der Landesjugendausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium der Landesjugend. Dort kommen mindestens einmal im Jahr Delegierte aus allen Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen zusammen, um über Leitentscheidung für die Zukunft der Landesjugend zu debattieren und abzustimmen. Die konkreten Aufgaben des Landesjugendausschusses in der Übersicht sind hier zu finden.

Der Landesjugendausschuss ist die gesetzliche Mitgliederversammlung der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. und findet in Form einer Delegiertenversammlung statt. Das bedeutet, alle THW-Ortsjugenden in Bremen und Niedersachsen, die Mitglied in der Landesjugend sind, entsenden Delegierte, die auf Ortsebene gewählt wurden und die die jeweile Ortsjugend vertreten. Wie viele Delegierte die Ortsjugenden entsenden dürfen, hängt von der gemeldeten Anzahl der Junghelferinnen und Junghelfer auf Ortsebene ab und wird im Vorfeld der Sitzung bekanntgegeben.

Neben den Delegierten der Ortsjugenden nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Teile der THW-Familie am Landesjugendausschuss teil; wie zum Beispiel die Bezirksjugenden, der Landesverband oder die Landeshelfervereinigungen.

Ortsjugenden, die keine Delegierten entsenden dürfen, können als Gäste ohne eine Stimmberechtigung teilnehmen.

Eure Teilnahme am Landesjugendausschuss

Egal ob virtuell oder vor Ort – hier erfahrt ihr, wie eure Teilnahme am LJA abläuft

Zum Ablauf

Wie läuft der LJA ab?

Der XVIII. Landesjugendausschuss findet in hybrider Form statt. Das heißt, eine Teilnahme ist sowohl vor Ort in Einbeck als auch digital von überall aus möglich.

Der Ablauf des Landesjugendausschusses gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

  • ab 9:30 Uhr: Anreise am Sitzungsort / bzw. Einlass in die Videokonferenz
  • 10:30 Uhr: Beginn der Sitzung
  • Mittagspause (etw. 45 Minuten), danach Fortsetzung der Sitzung
  • ca. 16:00 Uhr: Ende der Sitzung

Unsere Tagesordnung umfasst einige große Punkte. Daher kann es sein, dass die Sitzung auch über die anvisierte Zeit hinaus andauert. Plant dies bei eurer Abreiseplanung entsprechend ein.

Interaktionsecken

Wie ihr es gewohnt seid, werden auch dieses Jahr neben dem Sitzungsgeschehen verschiedene Interaktionsecken zu unterschiedlichen Themen, die uns derzeit bewegen, angeboten. Dort könnt ihr vor der Sitzung und während der Mittagspause euch informieren, beteiligen oder einfach nur umsehen. Wir freuen uns, euch dort zu sehen.

Dieses Jahr bieten wir folgende Interaktionsecken an:

  • Politische Bildung in der THW-Jugend
  • Landesjugendlager 2026
  • Delegiertenamt in der Landesjugend
  • Kindeswohl und Kinderschutz
  • Landesjugendwettkampf

OpenSlides

Beim LJA kommt wie gewohnt OpenSlides zum Einsatz

Beim XVIII. Landesjugendausschuss wird wie gewohnt wieder OpenSlides zum Einsatz kommen. Über OpenSlides werden also unter anderem

  • die Abstimmungen und Wahlen durchgeführt,
  • die Anträge an den LJA verwaltet,
  • die Anwesenheit der Teilnehmenden dokumentiert,
  • die Redeliste geführt.

Zugriff auf OpenSlides

Alle Delegierten und geladenen Gäste erhalten Zugriff auf OpenSlides mittels eines persönlichen Zugangs:

  • Personen, die bereits früher an einer Gremiensitzung der Landesjugend (d.h. am Landesjugendausschuss oder im Landesjugendvorstand) teilgenommen haben, können ihren bestehenden Zugang nutzen. Bei Bedarf kann das Passwort eigenständig zurückgesetzt werden, sofern eine E-Mail für den Zugang hinterlegt ist.
  • Personen, die noch nicht mit OpenSlides gearbeitet haben, erhalten nach Anmeldung zum Landesjugendausschuss einen neuen persönlichen Zugang. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldeschluss zeitnah postalisch an die Angemeldeten versendet.

OpenSlides ist unter folgendem Link erreichbar:

Bitte sorgt vor Sitzungbeginn dafür, dass ihr eure Zugangsdaten kennt. Ohne funktionierenden Zugriff ist die Teilnahme am Landesjugendausschuss nicht möglich!

Anleitung zur Verwendung von OpenSlides

Eine Anleitung zur Verwendung von OpenSlides findet ihr hier:

Delegierte:r werden!

Du willst dich über den Landesjugendausschuss hinaus einbringen? — Dann werde Delegierte:r der Landesjugend!

Die Landesjugend vertritt die Interessen der Junghelfer:innen und Junghelfer aus Bremen und Niedersachsen in diversen Gremien innerhalb und außerhalb der THW-Familie.

Dafür entsendet sie Delegierte zum Bundesjugendausschuss der THW-Jugend, in die Gremien der THW-Landeshelfervereinigungen und der Landesjugendringe in Bremen und Niedersachsen. Dort werden aktuelle Themen diskutiert. Unsere Delegierten wirken dabei an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.

Kandidatur & Wahl

Die Delegierten der Landesjugend werden jedes Jahr vom Landesjugendausschuss für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt. Wenn du Lust hast, dich als Delegierte:r zu engagieren, kannst du noch heute kandidieren!

Sende dazu das nachfolgende Formular zur Kandidatur ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Sitzungsbeginn an unsere Landesgeschäftsstelle.

Anmeldung und Anreise

Hier gibt es alle Infos, um eure Teilnahme am LJA zu organisieren

Anmeldung

Alle Infos zu deiner Anmeldung zum Landesjugendausschuss

Der Ablauf der Anmeldung zum Landesjugendausschuss gliedert sich wie folgt:

  1. Anmeldung mittels des Anmeldeformulars im Anmeldeportal (Verlinkung siehe unten)
  2. Ausfüllen der Unterlagen durch alle angemeldeten Personen
  3. Rücksenden der Unterlagen an die Landesgeschäftsstelle

Die Teilnahme am Landesjugendausschuss ist nur nach ordnungsgemäßer und fristgerechter Anmeldung möglich.

Anmeldeschluss: 11.03.2026, 23:59 Uhr

Die Anmeldung zum Landesjugendausschuss erfolgt über die vorgegebenen Anmeldewege und unterscheidet sich nach der Art der Teilnahme:

  • Ortsjugenden mit stimmberechtigter Delegation
  • Ortsjugenden ohne Stimmrecht
  • Institutionen der THW-Familie / Geladene Gäste
  • Zusätzliche Teilnehmende

Für die Details siehe die jeweils folgenden Abschnitte:

Ortsjugenden mit stimmberechtigter Delegation

Ortsjugenden, die Mitglied in der Landesjugend sind, dürfen eine stimmberechtigte Delegation entsenden. Die Anzahl der Delegierten hängt von der Anzahl der gemeldeten Junghelfer:innen in der 4311-Meldung des Vorjahres ab. Diese können dem Delegiertenschlüssel entnommen werden:

Delegiertenschlüssel

Der Delegiertenschlüssel für den XVIII. Landesjugendausschuss wurde in der 55. Sitzung des Landesjugendvorstands am 15. November 2025 beschlossen.

Demnach stehen den Ortsjugenden folgende Delegiertenzahlen zu:

Beachte zur Anmeldung folgende Hinweise:

  • Es dürfen so viele Delegierte angemeldet werden wie der Ortsjugend gemäß Delegiertenschlüssel zusteht. Die Anmeldung der Delegierten erfolgt im Anmeldeportal unter→ Anmeldung für Delegierte.
  • Jede Delegation kann eine:n Betreuer:in oder Fahrer:in kostenfrei anmelden unter → Anmeldung für eine:n Betreuer:in.
  • Weitere Personen (z.B. weitere Betreuer:innen oder Fahrer:innen) können als solche gegen einen Beitrag für Verpflegung und Getränke angemeldet werden unter→ Anmeldung für zusätzliche Teilnehmende.

Achtung!

Bitte beachtet bei der Bildung eurer Delegation, dass der Landesjugendausschuss in seiner 14. Sitzung am 23. April 2022 beschlossen hat, dass zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit die Delegationen wie folgt zusammengesetzt sein müssen:

  • Die Delegation einer Ortsjugend, der die Entsendung von drei oder mehr Delegierten zusteht, muss jeweils mindestens einen Platz für eine weibliche und einen männlichen Delegierte:n vorsehen.
  • Kann ein Platz nicht geschlechtergerecht besetzt werden, bleibt er frei.
  • Details sind im Berechnungsverfahren zum Delegiertenschlüssel nachzulesen.

Ortsjugenden ohne Stimmrecht

Ortsjugenden, die kein Mitglied der Landesjugend sind, haben im Landesjugendausschuss kein Stimmrecht. Einer solchen Ortsjugend steht ein (1) Gast zu.

Beachte zur Anmeldung folgende Hinweise:

  • Die Ortsjugend meldet ihre:n Teilnehmende:n als geladenen Gast an unter→ Anmeldung für geladene Gäste.
  • Weitere Teilnehmende können gegen einen Beitrag für Verpflegung und Getränke angemeldet werden unter→ Anmeldung für zusätzliche Teilnehmende.

Institutionen der THW-Familie / Geladene Gäste

Den Institutionen der THW-Familie steht satzungsgemäß die Teilnahme am Landesjugendausschuss zu. Die Anmeldung erfolgt als geladener Gast unter → Anmeldung für geladene Gäste. Die Stimmberechtigung wird separat erteilt.

Andere geladene Gäste melden sich bitte als geladene Gäste an unter → Anmeldung für geladene Gäste.

Zusätzliche Teilnehmende

Alle zusätzlichen Teilnehmenden melden sich als solche im Anmeldeportal gegen einen Beitrag für Verpflegung und Getränke an unter→ Anmeldung für zusätzliche Teilnehmende.

Anreise nach Einbeck

Status 4, kommen.

Veranstaltungsort

Der XVIII. Landesjugendausschuss findet in der Multifunktionshalle in Einbeck statt. Die Adresse für die Teilnahme vor Ort lautet:

Multifunktionshalle Einbeck
Kohnser Weg 3c
37574 Einbeck

Für Expert:innen: 32U NC 5907 4145

Anfahrt mit der Bahn

In der Nähe des Geländes befinden sich zwei Bahnhöfe der DB. Von dort aus ist es jeweils nur ein kurzer Spaziergang zum Landesjugendausschuss:

  • Einbeck BBS/PS-Speicher (Fußweg: 400m, 5min)

  • Einbeck Mitte (Fußweg: 1500m, 20min)

Parken

Zum Abstellen von Fahrzeugen steht uns der Schotterplatz neben dem Gelände zur Verfügung.

Auf dem Parkplatz können alle Fahrzeuge bis maximal MTW-Größe abgestellt werden. Bitte seht von Anreisen mit Großfahrzeugen ab!

Die halleneigenen Parkplätze können nicht genutzt werden!

Für Expert:innen: 32U NC 5916 4153

Die Tagesordnungspunkte

Hier findest du alles Wissenswerte rund um die konkreten Themen, die beim LJA besprochen werden.

TOP
1

Eröffnung und Grußworte

Die Sitzungsleitung wird die Delegierten, Gäste und alle anderen Anwesenden in Einbeck und im digitalen Raum begrüßen und den XVIII. Landesjugendausschuss der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V. offiziell eröffnen.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Landesbeauftragten

Der Landesbeauftragte, Jörg Eger, spricht seine Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der THW-Landeshelfervereinigung Niedersachsen

Die Stv. Vorsitzende der THW-Landeshelfervereinigung Niedersachsen, Jacqueline Rausch, spricht ihre Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der Bezirksjugend Hannover

Der Bezirksjugendleiter der Bezirksjugend Hannover, Stephan Müller, spricht seine Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte der Bezirksjugend Oldenburg

Der Bezirksjugendleiter der Bezirksjugend Oldenburg, Tim Blanke, spricht seine Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Referenten für Kindeswohl und Kinderschutz

Der Referent für Kindeswohl und Kinderschutz, Sven Johanning, spricht seine Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Grußworte des Referenten für einsatznahe Ausbildung

Der Referent für einsatznahe Ausbildung, Raphael Otto, spricht seine Grußworte an den XVIII. Landesjugendausschuss.

2

Einführung in das Abstimmungstool; Testabstimmung

Die Sitzungsleitung wird dem Landesjugendausschuss eine Einführung in das verwendete Abstimmungstool geben, um alle Stimmberechtigten auf die anstehenden Abstimmungen vorzubereiten.

Im Rahmen dieses TOP wird es eine Testabstimmung geben, um die Verwendung des Abstimmungstools in den unterschiedlichen Abstimmungsmodi zu erproben.

3

Feststellung der…

Dieser Tagesordnungspunkt dient der formalen Feststellung, ob die in Satzung und Geschäftsordnung vorgeschriebenen Regeln über die Ladung eingehalten und genügend Stimmberechtigte anwesend sind, damit der Landesjugendausschuss wirksame und verbindliche Beschlüsse treffen kann.

a) ordnungsgemäßen Ladung

Gemäß der Satzung hat die Einladung zum Landesjugendausschuss in schriftlicher oder elektronischer Form und spätestens vier Wochen vor dem anberaumten Termin zu erfolgen. Weitere vier Wochen vorher muss der Termin der Sitzung und der Ladung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Sitzungsleitung wird überprüfen, ob die Einladung diesen Anforderungen genügt und – wenn gegeben – die ordnungsgemäße Ladung feststellen.

Die Ladung zum XVIII. Landesjugendausschuss erfolgte am 16. Februar 2026 in elektronischer Form. Alle Eingeladenen wurden außerdem postalisch auf die Ladung hingewiesen. Der Sitzungstermin und der Ladungstermin wurden am 12. Dezember 2025 auf der Homepage der Landesjugend verkündet.

b) Anzahl anwesender Stimmberechtigter

Die Sitzungsleitung wird die Anzahl der Stimmberechtigten sowie die Anzahl der davon Anwesenden feststellen.

Satzungsgemäß sind im Landesjugendausschuss stimmberechtigt

  • die Delegierten der Ortsjugenden, welche vollständig oder vorläufig in die Landesjugend aufgenommen sind,
  • die Delegierten der direkten Mitglieder der Landesebene, sowie
  • die stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendvorstands, also

    • die Mitglieder der Landesjugendleitung, d.h. der Landesjugendleiter, seine vier Stellvertreter:innen, der Kassenwart und der Schriftführer,

    • die Bezirksjugendleiter:innen der Bezirksjugenden, die (mindestens vorläufig) in die Landesjugend aufgenommen sind, und jeweils der/die Bezirksjugendsprecher:in

    • der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen,

    • jeweils der Landessprecher Bremen und Niedersachsen, sowie

    • jeweils der/die Vorsitzende der Landeshelfervereinigungen Bremen und Niedersachsen.

Die Landesjugendleitung hat den Delegiertenschlüssel in ihrer 195. Sitzung vom 11. Februar 2026 in Abänderung des vom Landesjugendvorstand in seiner 55. Sitzung am 15. November 2025 beschlossenen Delegiertenschlüssels vorläufig festgesetzt. Daraus ergibt sich, dass die Ortsjugenden insgesamt 125 Delegierte entsenden dürfen. Die direkten Mitglieder dürfen eine:n Delegierte:n entsenden. Der Landesjugendvorstand hat bis zu 16 Stimmen (7x LaJuLtg, 4x BezJu, 1x LV, 2x LS, 2x LHV).

Damit ergeben sich in der Summe bis zu 142 Stimmberechtigte für den XVIII. Landesjugendausschuss.

c) Beschlussfähigkeit

Aus den bereits festgestellten Tatsachen wird die Sitzungsleitung die Beschlussfähigkeit der Sitzung ermitteln.

Der Landesjugendausschuss ist satzungsgemäß dann beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde und genügend Stimmberechtigte, nämlich mindestens 30%, anwesend sind. Bei 142 möglichen Stimmberechtigten bedarf es also der Anwesenheit von 43 Stimmberechtigten.

4

Festsetzung und Genehmigung der Tagesordnung

In diesem Tagesordnungspunkt legt das Plenum die Tagesordnung für den Rest der Sitzung fest. Im Rahmen der Ladung hat die Landesjugendleitung bereits eine vorläufige Tagesordnung versandt, nach der bis zu diesen Zeitpunkt verfahren wurde. Diese vorläufige Tagesordnung dient als Vorschlag an den Landesjugendausschuss.

Die Anwesenden haben die Möglichkeit, nun über den Ablauf der restlichen Sitzung zu debattieren und eine sinnvolle Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festzulegen. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, Anträge zur Änderung der Tagesordnung zu stellen.

Am Ende des Tagesordnungspunkts hat sich der Landesjugendausschuss auf eine Tagesordnung geeinigt, nach der ab dann verfahren wird.

5

Annahme des Protokolls des XVII. Landesjugendausschusses

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts werden die Anwesenden Anmerkungen und Korrekturen zum Protokoll der letzten Sitzung des Landesjugendausschusses am 23. März 2025 vorschlagen können. Am Ende wird über die Annahme des (ggf. korrigierten) Protokolls abgestimmt.

6

Bericht der Landesjugendleitung

Die Landesjugendleitung wird von den Ereignissen und Entwicklungen seit dem letzten Landesjugendausschuss im März 2025 berichten. Den wesentlichen Teil des Berichts hat die Landesjugendleitung bereits in Videoform aufgezeichnet.

Den Bericht der Landesjugendleitung gibt es als regulären Podcast zum Anhören:

In bekannter Manier kann der Jahresrückblick auch als Video-Podcast angeschaut werden:

Dieses Video steht in Kürze zur Verfügung.

Bericht der Landesjugendleitung

Die Mitglieder der Landesjugendleitung berichten von den Ereignissen und Entwicklungen in der Landesjugend seit dem letzten Landesjugendausschuss im März 2025.

7

Bericht des Landesbeauftragten

Der Landesbeauftragte des THW-Landesverbands Bremen, Niedersachsen oder ein:e Vertreter:in wird einen Bericht über die Tätigkeiten des Landesverbands seit der letzten Sitzung im März 2025 geben und für Fragen der Delegierten zur Verfügung stehen.

8

Bericht des Kassenwarts

Kassenwart Tim Kohnen wird über das Haushaltsjahr 2025 berichten und die Fragen der Delegierten beantworten.

9

Bericht der Kassenprüfer:innen, Entlastung des Vorstands

Die Kassenprüfer:innen werden ihren Bericht über die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens durch die Landesjugendleitung vorstellen und eine Empfehlung darüber geben, ob der Vereinsvorstand für den Berichtszeitraum entlastet werden soll. Im Anschluss stimmen die Delegierten über die Entlastung ab.

10

Wahl eines/einer Stellvertretenden Landesjugendleiter:in

Die Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen vertreten den/die Landesjugendleiter:in im Falle seiner/ihrer Abwesenheit und übernemmen umfassende Aufgabengebiete in Abstimmung mit dem/der Landesjugendleiter:in. Sie müssen volljährig sein.

Auf Beschluss des Landesjugendvorstands in dessen 55. Sitzung am 15. November 2025 wurde die Anzahl der Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen auf vier Stellvertreter:innen festgesetzt.

Die derzeitigen Stellvertretenden Landesjugendleiter:innen Marlon Gerdelmann (OJ Meppen), Nico Ströker (OJ Osnabrück) und Maike Huskamp (OJ Fallingbostel-Walsrode) wurden anlässlich des XVI. Landesjugendausschusses am 3. März 2024 für eine dreijährige Amtszeit gewählt.

Der vierte Posten eines/einer Stellvertetenden Landesjugendleiter:in wird in diesem Tagesordnungspunkt nun für den Rest der Amtszeit der übrigen Landesjugendleitung nachgewählt.

Gemäß der Geschäftsordnung der Landesjugend bedarf es bei einer Nachwahl keines/keiner Wahlleiter:in. Die Wahl wird von der Sitzungsleitung geleitet. Einer Stimmzählkommission bedarf es aufgrund der Wahl mittels OpenSlides ebenfalls nicht.

11

Bericht der Delegierten

Die Landesjugend vertritt die Interessen der Junghelfer:innen und Junghelfer aus Bremen und Niedersachsen in diversen Gremien innerhalb und außerhalb der THW-Familie.

Dafür entsendet sie Delegierte zum Bundesjugendausschuss der THW-Jugend, in die Gremien der THW-Landeshelfervereinigungen und der Landesjugendringe in Bremen und Niedersachsen. Dort werden aktuelle Themen diskutiert. Unsere Delegierten wirken dabei an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.

In diesem Tagesordnungspunkt werden einige Delegierte von ihrer Tätigkeit im vergangenen Jahr berichten.

12

Wahl von Delegierten

Die Landesjugend vertritt die Interessen der Junghelfer:innen und Junghelfer aus Bremen und Niedersachsen in diversen Gremien innerhalb und außerhalb der THW-Familie.

Dafür entsendet sie Delegierte zum Bundesjugendausschuss der THW-Jugend, in die Gremien der THW-Landeshelfervereinigungen und der Landesjugendringe in Bremen und Niedersachsen. Dort werden aktuelle Themen diskutiert. Unsere Delegierten wirken dabei an konkreten Entscheidungen mit und machen sich für Kinder und Jugendliche stark.

In diesem Tagesordnungspunkt werden weitere Delegierte der Landesjugend gewählt.

Du hast Lust, selber Delegierte:r der Landesjugend zu werden? Alle Informationen für deine Kandidatur findest du hier:

12.1

für den Landesjugendring Niedersachsen

In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die breite Landschaft der Jugendverbände in Niedersachsen gewinnen. Gemeinsame Themen sind die JuLeiCa-Ausbildung, die Förderung von Jugendangeboten oder die Gestaltung der Jugendarbeit im digitalen Raum. Nebenbei kann man die anderen Jugendverbänden und Engagierten kennenlernen und sich austauschen.

12.2

für den Landesjugendring Bremen

In diesem Gremium heißt es, „über den eigenen Tellerrand“ zu blicken. Bei den Vollversammlungen des Landesjugendrings können die Delegierten Einblicke in die politische Interessenvertretung in Bremen gewinnen. Durch den gemeinsamen regionalen Bezug erhalten die Delegierten schnell einen Einblick in die Arbeit der anderen Jugendverbände und können so ihr Netzwerk ausbauen. Es erfordert einen Wohnort in Bremen, um sich als Delegierte:r aufstellen zu lassen.

12.3

für die Landeshelfervereinigung Niedersachsen

Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Niedersachsen besteht die Möglichkeit, sich mit den Anliegen und Interessen der erwachsenen Helfer:innen auseinanderzusetzen. Die Sitzungen für die Delegierten finden nicht jährlich statt. Trotz geringerem Zeiteinsatzes ist es somit möglich, als Delegierte:r mitzuwirken. Es können Themen diskutiert werden, die für alle relevant sind, wie z.B. der Übertritt von Junghelfer:innen in den aktiven Dienst, Projektfinanzierungen oder strukturelle Weiterentwicklungen.

12.4

für die Landeshelfervereinigung Bremen

Als Delegierte:r für die Landeshelfervereinigung Bremen kann ein generationsübergreifendes Zusammenarbeiten unterstützt werden. Bei diesem Gremium sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit eingebracht werden. Eine Voraussetzung für die Aufstellung zur Wahl ist ein Wohnsitz in Bremen.

13

Berufung und Abberufung von Referent:innen

Die Landesjugendleitung wird in diesem Tagesordnungspunkt Referentinnen und Referenten berufen, von denen sie in verschiedenen Fachbereichen maßgeblich unterstützt werden, und ihnen für ihr besonderes Engagement danken.

14

Vorstellung und Beschluss des Haushalts 2026

Der Kassenwart wird die Planungen für den Haushalt 2026 vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Anschluss werden die Delegierten gebeten, den Haushalt gemäß Beschlussvorlage zu beschließen.

15

Ausblick auf das laufende Jahr

Die Landesjugendleitung wirft mit den Delegierten einen Blick in den Kalender des Jahres 2026 und berichtet über die Pläne und Maßnahmen des laufenden Jahres.

16

Lager

Die Landesjugendleitung berichtet über die anstehenden Zeltlager.

16.1

Landesjugendlager 2026

Vom 4. bis 11. Juli 2026 steht das Landesjugendlager 2026 in Melle an. Die Lagerleitung berichtet vom Planungsstand aus den Arbeitskreisen.

Mehr Infos zum Landesjugendlager
16.2

Bundesjugendlager 2027

Im Jahr 2027 wird das nächste Bundesjugendlager stattfinden. Die Landesjugendleitung berichtet über den Sachstand aus der Bundesjugend.

17

Kindeswohl

Unser Kindeswohl-Referent Sven Johanning wird über den aktuellen Stand zum Thema Kindeswohl im Landesverband Bremen, Niedersachsen berichten.

18

Anträge und Verschiedenes

Die Delegierten können eigene Anträge an den Landesjugendausschuss formulieren. Die Möglichkeit zur Antragstellung besteht bis zum Ende des Vortages der Ladung, das heißt bis einschließlich 15.02.2026. Über diesen Tag hinaus sind nur solche Anträge zulässig, deren Antragsgegenstand bereits in der mit der Ladung versendeten vorläufigen Tagesordnung bezeichnet ist. Änderungsanträge sind fristlos möglich.

19

Verabschiedung