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Förderung 4311

Erinnerung: 4311 Abrechnungsfrist am 15.12.2022

Die Abrechnungsfrist für die Gruppenförderung 4311 naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Bis zum 15. Dezember muss die vollständige Abrechnung eurer Gruppenarbeit in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend eingegangen sein. Hierfür müsst ihr den zahlenmäßigen Nachweis (unterschrieben von zwei Personen der Ortsjugendleitung) und die chronologisch sortierten Originalbelege einreichen. Per Mail sendet ihr diese an belege@thw-jugend.de. Solltet ihr die Abrechnung per Post einreichen, bedenkt unbedigt die Postlaufzeiten von mehreren Tagen.

Ortsjugenden, die die Abrechnung bereits bis zum 15. November einreichen, können (bei Übersteigen der maximalen Fördersumme) einen Bonus von maximal 25€ erhalten.

Die Bundesjugend hat alle wichtigen Hinweise rund um 4311 auf einem Merkblatt festgehalten. Alle Unterlagen findet ihr zudem auf der Website der Bundesjugend. Die Bundesgeschäftsstelle steht für alle Fragen rund um eure Abrechnung gerne zur Verfügung.

Hinweis:
Zwischenzeitlich hieß es in diesem Beitrag, die Abrechnungsfrist sei der 15.12.2023. Das korrekte Datum ist der 15.12.2022. Die betreffenden Stellen wurden korrigiert.

veröffentlicht am
01
.
11
.
2022
von
Landesjugendleitung
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Die Nachweisfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Sonderförderung zur Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Förderung 4311

Erinnerung: 4311 Abrechnungsfrist am 15.12.2022

Erinnerung: 4311 Abrechnungsfrist am 15.12.2022

Die Abrechnungsfrist für die Gruppenförderung 4311 naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Bis zum 15. Dezember muss die vollständige Abrechnung eurer Gruppenarbeit in der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend eingegangen sein. Hierfür müsst ihr den zahlenmäßigen Nachweis (unterschrieben von zwei Personen der Ortsjugendleitung) und die chronologisch sortierten Originalbelege einreichen. Per Mail sendet ihr diese an belege@thw-jugend.de. Solltet ihr die Abrechnung per Post einreichen, bedenkt unbedigt die Postlaufzeiten von mehreren Tagen.

Ortsjugenden, die die Abrechnung bereits bis zum 15. November einreichen, können (bei Übersteigen der maximalen Fördersumme) einen Bonus von maximal 25€ erhalten.

Die Bundesjugend hat alle wichtigen Hinweise rund um 4311 auf einem Merkblatt festgehalten. Alle Unterlagen findet ihr zudem auf der Website der Bundesjugend. Die Bundesgeschäftsstelle steht für alle Fragen rund um eure Abrechnung gerne zur Verfügung.

Hinweis:
Zwischenzeitlich hieß es in diesem Beitrag, die Abrechnungsfrist sei der 15.12.2023. Das korrekte Datum ist der 15.12.2022. Die betreffenden Stellen wurden korrigiert.

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