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Servicemeldung

Mitgliedsbeitrag auf Bundesebene erhöht

Der Mitgliedsbeitrag auf Bundesebene wurde auf Beschluss des 38. Bundesjugendausschusses erhöht.

Der Mitgliedsbeitrag der Bundesebene für alle Junghelfer:innen und Mitglieder wurde auf Beschluss des 38. Bundesjugendausschusses auf 5€ pro Mitglied pro Jahr erhöht. Zuvor betrug der Mitgliedsbeitrag seit Einführung des Euros unverändert 1,50€ pro Mitglied pro Jahr.

Hauptgrund für diese deutliche Erhöhung sind die gestiegenen Kosten für den umfangreichen Versicherungsschutz unserer Junghelfer:innen und Mitglieder. Diese Kosten belaufen sich auf eine jährliche Summe, die durch den bisherigen Mitgliedsbeitrag nicht abgedeckt werden kann. Versicherungsprämien können nur sehr eingeschränkt durch Zuschüsse und Förderungen, insbesondere aus dem öffentlichen Haushalt, beglichen werden. Daher ist es erforderlich, auf die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge zurückzugreifen.

Der neue Beitragssatz gilt ab dem 1. Januar 2024 und wird wie gewohnt über die 4311-Abrechnung eurer Jugendgruppe abgeführt.

Für alle Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag, wendet euch an die Bundesgeschäftsstelle.

veröffentlicht am
30
.
04
.
2023
von
Landesjugendleitung
Galerie
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Mitgliedsbeitrag auf Bundesebene erhöht

Mitgliedsbeitrag auf Bundesebene erhöht

Der Mitgliedsbeitrag auf Bundesebene wurde auf Beschluss des 38. Bundesjugendausschusses erhöht.

Der Mitgliedsbeitrag der Bundesebene für alle Junghelfer:innen und Mitglieder wurde auf Beschluss des 38. Bundesjugendausschusses auf 5€ pro Mitglied pro Jahr erhöht. Zuvor betrug der Mitgliedsbeitrag seit Einführung des Euros unverändert 1,50€ pro Mitglied pro Jahr.

Hauptgrund für diese deutliche Erhöhung sind die gestiegenen Kosten für den umfangreichen Versicherungsschutz unserer Junghelfer:innen und Mitglieder. Diese Kosten belaufen sich auf eine jährliche Summe, die durch den bisherigen Mitgliedsbeitrag nicht abgedeckt werden kann. Versicherungsprämien können nur sehr eingeschränkt durch Zuschüsse und Förderungen, insbesondere aus dem öffentlichen Haushalt, beglichen werden. Daher ist es erforderlich, auf die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge zurückzugreifen.

Der neue Beitragssatz gilt ab dem 1. Januar 2024 und wird wie gewohnt über die 4311-Abrechnung eurer Jugendgruppe abgeführt.

Für alle Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag, wendet euch an die Bundesgeschäftsstelle.

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