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Förderung 4352

4352-Antragsfrist am 1. September

Zum 1. September steht die Antragsfrist für die Auslandsförderung 4352 für Maßnahmen in 2026 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Mit der Förderung 4352 (Internationale Maßnahmen) könnt ihr eine Förderung für internationale Maßnahmen (Jugendbegegnungen oder Fachkräftemaßnahmen) eurer Jugendgruppe im In- und Ausland erhalten.

Um die 4352-Förderung für Maßnahmen in 2026 (!) erhalten zu können, muss bis zum 1. September 2025 ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4352 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4352 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4352 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die Termine findet ihr in unserer Terminliste.

veröffentlicht am
06
.
07
.
2025
von
Landesjugendleitung
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Förderung 4352

4352-Antragsfrist am 1. September

4352-Antragsfrist am 1. September

Zum 1. September steht die Antragsfrist für die Auslandsförderung 4352 für Maßnahmen in 2026 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Mit der Förderung 4352 (Internationale Maßnahmen) könnt ihr eine Förderung für internationale Maßnahmen (Jugendbegegnungen oder Fachkräftemaßnahmen) eurer Jugendgruppe im In- und Ausland erhalten.

Um die 4352-Förderung für Maßnahmen in 2026 (!) erhalten zu können, muss bis zum 1. September 2025 ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4352 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4352 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

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Für alle Fragen zur Förderung 4352 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

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