
Die Landesjugendleitung führt die Beschlüsse des Landesjugendvorstandes aus und nimmt die laufenden Geschäfte wahr. Dafür trifft sie sich regelmäßig in virtuellen und analogen Treffen, vertritt den Verband in Institutionen und ist Ansprechpartner für die Mitarbeitenden der Landesgeschäftsstelle.
Konkret bedeutet das:
Konkret bedeutet das:
Sie schafft die Rahmenbedingungen für die geplanten Veranstaltungen (Material, Unterkünfte, Themen, Dozent*innen,...).
Sie vertritt die Landesjugend und ihre Mitglieder gegenüber dem THW und anderen Verbänden.
Sie verwaltet die Finanzen.
Sie überblickt und gibt Impulse für die Entwicklung des Jugendverbandes.
Sie hat ein offenes Ohr für die Anliegen der Mitglieder.
Die Landesjugendleitung besteht satzungsgemäß aus dem Landesjugendleiter, seinen zwei Stellvertretern, dem Kassenwart und dem Schriftführer.