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Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 5. Februar 2024 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

veröffentlicht am
01
.
02
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2024
von
Landesjugendleitung
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Die aktuellsten Neuigkeiten

JuLeiCa-Erlass

Neuer JuLeiCa-Erlass in Niedersachsen ab 2026

vom
15
.
08
.
2025

Ab dem 01.01.2026 tritt der neue JuLeiCa-Erlass in Niedersachen in Kraft. Insbesondere wird darin neu geregelt wann deine JuLeiCa-Ausbildung entgültig verfällt. Mehr Details in diesem Beitrag.

Landesjugendlager 2025

Landesjugendlager 2026 unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.«

vom
21
.
08
.
2025

Das Landesjugendlager 2026 wird unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.« stattfinden.

Förderung 4311

Nachweisfrist zur 4311-Sonderförderung

vom
22
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07
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2025

Die Nachweisfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Sonderförderung zur Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet am 5. Februar 2024 statt – die Termine findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

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