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Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die Termine findet ihr in unserer Terminliste.

veröffentlicht am
04
.
02
.
2026
von
Landesjugendleitung
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Die aktuellsten Neuigkeiten

Veranstaltungsbericht

Digitales Lagerfeuer – Das erste Zusammenkommen des Jahres

vom
28
.
01
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Am 12.01. hat die Landesjugendleitung im Rahmen des Digitalen Lagerfeuers einen Ausblick auf das Jahr 2026 gegeben.

Landesjugendausschuss

Vorankündigung und Fristen zum XVIII. Landesjugendausschuss

vom
12
.
12
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2025

Am 21. März 2026 kommt der Landesjugendausschuss zu seiner 18. Sitzung in Einbeck zusammen.

Landesjugendlager 2026

Olaf Lies übernimmt die Schirmherrschaft für das Landesjugendlager

vom
10
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12
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2025

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass Olaf Lies (Ministerpräsident von Niedersachsen) die Schirmherrschaft für das Landesjugendlager 2026 in Melle übernommen hat.

Förderung 4311

4311-Antragsfrist am 1. April

4311-Antragsfrist am 1. April

Zum 1. April steht die alljährliche Antragsfrist für die Gruppenförderung 4311 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Neues Jahr, neuer Förderzeitraum. Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. An diese Frist möchten wir euch hiermit heute erinnern.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die Termine findet ihr in unserer Terminliste.

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