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Förderung 4311

4311-Nachweisfrist steht an!

Die Abgabefrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Das letzte Quartal des Jahres bricht an und damit steht auch der Zahlenmäßige Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) der Bundesjugend auf der Agenda!

Mit der Förderung 4311 erhält deine Ortsjugend für jedes gemeldete Mitglied eine pauschale Förderung pro Kopf, die für eure Jugendarbeit im Ort verausgabt werden kann. Diese Ausgaben müssen gegenüber der Bundesgeschäftsstelle durch den sogenannten Zahlenmäßigen Nachweis belegt werden.

Weitere Informationen zur Abrechnung der 4311-Förderung findet ihr in der Förderrichtlinie der Bundesjugend.

Neue Nachweisfrist seit 2023 beachten!

Seit 2023 liegt die Eingangsfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis auf dem 30. November. Beachtet diese Änderung also in der Planung eurer Abrechnung! Der Bundesjugendvorstand hat diese Vorverlegung der Frist in seiner Sitzung im Februar 2023 beschlossen.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet im ersten Quartal 2025 statt – die Termine findet ihr in Kürze in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

veröffentlicht am
01
.
10
.
2024
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Landesjugendleitung
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Neuer JuLeiCa-Erlass in Niedersachsen ab 2026

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Ab dem 01.01.2026 tritt der neue JuLeiCa-Erlass in Niedersachen in Kraft. Insbesondere wird darin neu geregelt wann deine JuLeiCa-Ausbildung entgültig verfällt. Mehr Details in diesem Beitrag.

Landesjugendlager 2025

Landesjugendlager 2026 unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.«

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Das Landesjugendlager 2026 wird unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.« stattfinden.

Förderung 4311

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Die Nachweisfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Sonderförderung zur Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Förderung 4311

4311-Nachweisfrist steht an!

4311-Nachweisfrist steht an!

Die Abgabefrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Das letzte Quartal des Jahres bricht an und damit steht auch der Zahlenmäßige Nachweis der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) der Bundesjugend auf der Agenda!

Mit der Förderung 4311 erhält deine Ortsjugend für jedes gemeldete Mitglied eine pauschale Förderung pro Kopf, die für eure Jugendarbeit im Ort verausgabt werden kann. Diese Ausgaben müssen gegenüber der Bundesgeschäftsstelle durch den sogenannten Zahlenmäßigen Nachweis belegt werden.

Weitere Informationen zur Abrechnung der 4311-Förderung findet ihr in der Förderrichtlinie der Bundesjugend.

Neue Nachweisfrist seit 2023 beachten!

Seit 2023 liegt die Eingangsfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis auf dem 30. November. Beachtet diese Änderung also in der Planung eurer Abrechnung! Der Bundesjugendvorstand hat diese Vorverlegung der Frist in seiner Sitzung im Februar 2023 beschlossen.

Details zur Förderung 4311 in der Förderrichtlinie

Weitere Informationen zur Förderung 4311 findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend:

Noch Fragen?

Für alle Fragen zur Förderung 4311 steht euch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Als Förderungsgeberin ist die Bundesjugend eure erste Ansprechpartnerin.

Tipps und Tricks zur Abrechnung von 4311 und anderen Förderprogrammen der Bundesjugend erhaltet ihr in unserem jährlichen web|dienst zur Finanzierung eurer Jugendarbeit. Die nächste Auflage findet im ersten Quartal 2025 statt – die Termine findet ihr in Kürze in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

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