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Veranstaltungsbericht

Finanzierung eurer Jugendarbeit mit 4311 und 4320 einfach erklärt!

Vergangene Woche haben wir euch in zwei web|diensten (05./07.02.2024) kompakt erläutert, wie ihr eure Jugendarbeit durch die Förderprogramme 4311 und 4320 der Bundesjugend finanzieren könnt.

In der vergangenen Woche hat die Landesjugend zu zwei web|diensten geladen, die sich um die Frage der Finanzierung eurer Jugendarbeit gedreht haben. Die Bundesjugend stellt als Grundfinanzierung zwei Förderprogramme zur Verfügung, die unter den Namen »4311« (gesprochen: dreiundvierzig-elf) und »4320« (gesprochen: dreiundvierzig-zwanzig) bekannt sind. Um die maximal mögliche Fördersumme aus diesen Programmen für eure Junghelfer:innen rauszuholen, haben wir euch am 04. und 06.02.2025 die diesjährigen Fördermodalitäten erläutert und die Teilnehmenden mit umfassenden Tipps und Tricks zur Antragstellung und Abrechnung versorgt.

Teil 1: Förderung 4311 (am 04.02.2025)

Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. Der Nachweis der tatsächlichen Ausgaben hat bis zum 30. November zu erfolgen.

Weitere Details findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend.

Teil 2: Förderung 4320 (am 06.02.2025)

Die Förderung 4320 (Jugendlager) bietet euch eine einfache Grundfinanzierung für mehrtägige Veranstaltungen eurer Jugendgruppe, wie z.B. ein Zeltlager. Gemäß der Förderrichtlinie erhaltet ihr einen festen Betrag pro Veranstaltungstag und pro Junghelfer, mit dem ihr eure Veranstaltungen angehen könnt.

Um die 4320-Förderung für eine Maßnahme erhalten zu können, ist keine Antragstellung erforderlich. Die Maßnahme muss jedoch bis spätestens acht Wochen nach ihrer Beendigung abgerechnet werden.

Weitere Details findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend.

Häufig reicht die Fördersumme aus 4320 zur Gesamtfinanzierung noch nicht aus, sie stellt aber ein sehr planbares Fundament für eure Finanzplanung dar. Daher hat Landesjugendleiter Dennis Zelle den Teilnehmenden weitere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Maßnahmen gezeigt. Insbesondere die Kommunen und Gemeinden stellen ausgiebige Förderprogramme zur Verfügung, um Jugendarbeit zu finanzieren. Ein besonderer Blick wurde dabei auf die konkreten Angebote der Kommunen und Gemeinden geworden, aus denen die Teilnehmenden jeweils stammen. So konnte jede:r Teilnehmende:r für seine Ortsjugend eine Menge mitnehmen.

Immer auf dem Laufenden bleiben

Die Förderrichtlinien für beide Förderungen werden jedes Jahr vom Bundesjugendvorstand neu aufgelegt und beschlossen. Daher ist es ratsam, sich jedes Jahr über die neuen Modalitäten zur Antragstellung, Mittelverwendung und Abrechnung zu informieren.

Diese Möglichkeit bietet euch unsere web|dienst-Reihe zum Themenbereich Finanzierung. In drei Modulen erhaltet ihr jedes Jahr einen umfassenden Überblick über die aktuellen Geschehnisse rund um die Finanzierung eurer Jugendarbeit.

Das dritte Modul widmet sich der Frage, wie ihr für eure Jugendgruppe Spenden und Sponsorings erhalten könnt. Die nächste Auflage findet am 2. Dezember 2025 statt – den Termin findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

veröffentlicht am
11
.
02
.
2025
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Landesjugendleitung
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Förderung 4311

Nachweisfrist zur 4311-Sonderförderung

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Die Nachweisfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Sonderförderung zur Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Förderung 4352

4352-Antragsfrist am 1. September

vom
06
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07
.
2025

Zum 1. September steht die Antragsfrist für die Auslandsförderung 4352 für Maßnahmen in 2026 an. In diesem Beitrag findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick.

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Finanzierung eurer Jugendarbeit mit 4311 und 4320 einfach erklärt!

Finanzierung eurer Jugendarbeit mit 4311 und 4320 einfach erklärt!

Vergangene Woche haben wir euch in zwei web|diensten (05./07.02.2024) kompakt erläutert, wie ihr eure Jugendarbeit durch die Förderprogramme 4311 und 4320 der Bundesjugend finanzieren könnt.

In der vergangenen Woche hat die Landesjugend zu zwei web|diensten geladen, die sich um die Frage der Finanzierung eurer Jugendarbeit gedreht haben. Die Bundesjugend stellt als Grundfinanzierung zwei Förderprogramme zur Verfügung, die unter den Namen »4311« (gesprochen: dreiundvierzig-elf) und »4320« (gesprochen: dreiundvierzig-zwanzig) bekannt sind. Um die maximal mögliche Fördersumme aus diesen Programmen für eure Junghelfer:innen rauszuholen, haben wir euch am 04. und 06.02.2025 die diesjährigen Fördermodalitäten erläutert und die Teilnehmenden mit umfassenden Tipps und Tricks zur Antragstellung und Abrechnung versorgt.

Teil 1: Förderung 4311 (am 04.02.2025)

Mit der Förderung 4311 (Gruppenarbeit) erhaltet ihr als Jugendgruppe eine umfassende Möglichkeit, Geldmittel zur Verwendung in eurer täglichen Jugendarbeit zu bekommen. Die Fördersumme steigt mit der Größe eurer Jugendgruppe und ist ein wichtiger Grundstein, um eure Jugendarbeit zu gestalten.

Um die 4311-Förderung erhalten zu können, muss bis zum 1. April ein Antrag gestellt werden. Der Nachweis der tatsächlichen Ausgaben hat bis zum 30. November zu erfolgen.

Weitere Details findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend.

Teil 2: Förderung 4320 (am 06.02.2025)

Die Förderung 4320 (Jugendlager) bietet euch eine einfache Grundfinanzierung für mehrtägige Veranstaltungen eurer Jugendgruppe, wie z.B. ein Zeltlager. Gemäß der Förderrichtlinie erhaltet ihr einen festen Betrag pro Veranstaltungstag und pro Junghelfer, mit dem ihr eure Veranstaltungen angehen könnt.

Um die 4320-Förderung für eine Maßnahme erhalten zu können, ist keine Antragstellung erforderlich. Die Maßnahme muss jedoch bis spätestens acht Wochen nach ihrer Beendigung abgerechnet werden.

Weitere Details findet ihr auf der Homepage der Bundesjugend.

Häufig reicht die Fördersumme aus 4320 zur Gesamtfinanzierung noch nicht aus, sie stellt aber ein sehr planbares Fundament für eure Finanzplanung dar. Daher hat Landesjugendleiter Dennis Zelle den Teilnehmenden weitere Finanzierungsmöglichkeiten für ihre Maßnahmen gezeigt. Insbesondere die Kommunen und Gemeinden stellen ausgiebige Förderprogramme zur Verfügung, um Jugendarbeit zu finanzieren. Ein besonderer Blick wurde dabei auf die konkreten Angebote der Kommunen und Gemeinden geworden, aus denen die Teilnehmenden jeweils stammen. So konnte jede:r Teilnehmende:r für seine Ortsjugend eine Menge mitnehmen.

Immer auf dem Laufenden bleiben

Die Förderrichtlinien für beide Förderungen werden jedes Jahr vom Bundesjugendvorstand neu aufgelegt und beschlossen. Daher ist es ratsam, sich jedes Jahr über die neuen Modalitäten zur Antragstellung, Mittelverwendung und Abrechnung zu informieren.

Diese Möglichkeit bietet euch unsere web|dienst-Reihe zum Themenbereich Finanzierung. In drei Modulen erhaltet ihr jedes Jahr einen umfassenden Überblick über die aktuellen Geschehnisse rund um die Finanzierung eurer Jugendarbeit.

Das dritte Modul widmet sich der Frage, wie ihr für eure Jugendgruppe Spenden und Sponsorings erhalten könnt. Die nächste Auflage findet am 2. Dezember 2025 statt – den Termin findet ihr in unserer Terminliste. Einen Bericht zur letzten Auflage lest ihr auf unserer Homepage.

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