Landesgeschäftsstelle: 0511 647247-00
|
THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.Logo der THW-Jugend Bremen, Niedersachsen e.V.
+++ Bis einschließlich 10. August 2025 ist unsere Landesgeschäftsstelle aufgrund von Urlaub nur eingeschränkt erreichbar. +++

Satzung

Digitale Sitzungen eurer Vereinsgremien ermöglichen

Wie ihr auch in Zukunft satzungsgemäß Sitzungen eurer Vereinsorgane im digitalen Raum durchführen könnt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Spätestens die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass es unter Umständen erforderlich sein kann, Sitzungen von Vereinsgremien im digitalen Raum abzuhalten.

Um über alle rechtlichen Zweifel erhaben zu sein, hat der Gesetzgeber am 27. März 2020 eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es uns Vereinen erlaubt, Sitzungen digital durchzuführen, ohne dass unsere Satzung dies explizit erlauben muss (§ 5 II COVZvRMG, BGBl. I S. 569, 570). Diese Regelung läuft jedoch zum 31. August 2022 aus. Ab dann wird es also wieder nur noch dann möglich sein, Sitzungen im digitalen Raum abzuhalten, wenn dies in der Vereinssatzung explizit vorgeschrieben ist.

Die Landesjugend hat im Rahmen des XIV. Landesjugendausschusses am 23. April 2022 diese Möglichkeit für Gremien der Landesjugend geschaffen, weil wir große Vorteile darin sehen, gelegentlich eine Sitzung in den digitalen Raum zu verlagern.

Für diejenigen Untergliederungen, die eine solche Möglichkeit ebenfalls in ihrer Satzung verankern wollen, haben wir auf Initiative des Landesjugendvorstands eine Formulierungshilfe erarbeitet, die euch ein Gefühl für eine mögliche Formulierung einer solchen Satzungsänderung geben soll.

Bitte beachtet, dass es sich dabei nur um eine Formulierungshilfe handelt und wir hiermit explizit keine Rechtsberatung geben. Welche Regelung es in eurer Satzung tatsächlich bedarf hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann von uns ohne Weiteres nicht pauschal beantwortet werden. Zieht im Zweifel die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt eures Vereins zurate.

Falls ihr Änderungen an eurer Satzung vornehmen wollt, beachtet bitte die besonderen Formalia zur Änderung eurer Satzung und teilt uns die vorgenommenen Änderungen bitte mit.

Für Rückfragen jeder Art zum Thema Satzung und Vereinswesen steht euch unser Referent für Satzungsfragen, Finn Schreiber, gerne immer zur Verfügung. Seine Kontaktdaten findet ihr hier.

Formulierungshilfe hier herunterladen (PDF, 290KB)

veröffentlicht am
29
.
07
.
2022
von
Landesjugendleitung
Galerie
No items found.
Die aktuellsten Neuigkeiten

JuLeiCa-Erlass

Neuer JuLeiCa-Erlass in Niedersachsen ab 2026

vom
15
.
08
.
2025

Ab dem 01.01.2026 tritt der neue JuLeiCa-Erlass in Niedersachen in Kraft. Insbesondere wird darin neu geregelt wann deine JuLeiCa-Ausbildung entgültig verfällt. Mehr Details in diesem Beitrag.

Landesjugendlager 2025

Landesjugendlager 2026 unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.«

vom
21
.
08
.
2025

Das Landesjugendlager 2026 wird unter dem Motto »Technik verbindet. Lager vereint.« stattfinden.

Förderung 4311

Nachweisfrist zur 4311-Sonderförderung

vom
22
.
07
.
2025

Die Nachweisfrist für den Zahlenmäßigen Nachweis der Sonderförderung zur Förderung 4311 (Gruppenarbeit) naht heran. Was es dazu zu beachten gibt, lest ihr in diesem Beitrag.

Satzung

Digitale Sitzungen eurer Vereinsgremien ermöglichen

Digitale Sitzungen eurer Vereinsgremien ermöglichen

Wie ihr auch in Zukunft satzungsgemäß Sitzungen eurer Vereinsorgane im digitalen Raum durchführen könnt, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Spätestens die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass es unter Umständen erforderlich sein kann, Sitzungen von Vereinsgremien im digitalen Raum abzuhalten.

Um über alle rechtlichen Zweifel erhaben zu sein, hat der Gesetzgeber am 27. März 2020 eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es uns Vereinen erlaubt, Sitzungen digital durchzuführen, ohne dass unsere Satzung dies explizit erlauben muss (§ 5 II COVZvRMG, BGBl. I S. 569, 570). Diese Regelung läuft jedoch zum 31. August 2022 aus. Ab dann wird es also wieder nur noch dann möglich sein, Sitzungen im digitalen Raum abzuhalten, wenn dies in der Vereinssatzung explizit vorgeschrieben ist.

Die Landesjugend hat im Rahmen des XIV. Landesjugendausschusses am 23. April 2022 diese Möglichkeit für Gremien der Landesjugend geschaffen, weil wir große Vorteile darin sehen, gelegentlich eine Sitzung in den digitalen Raum zu verlagern.

Für diejenigen Untergliederungen, die eine solche Möglichkeit ebenfalls in ihrer Satzung verankern wollen, haben wir auf Initiative des Landesjugendvorstands eine Formulierungshilfe erarbeitet, die euch ein Gefühl für eine mögliche Formulierung einer solchen Satzungsänderung geben soll.

Bitte beachtet, dass es sich dabei nur um eine Formulierungshilfe handelt und wir hiermit explizit keine Rechtsberatung geben. Welche Regelung es in eurer Satzung tatsächlich bedarf hängt jeweils vom Einzelfall ab und kann von uns ohne Weiteres nicht pauschal beantwortet werden. Zieht im Zweifel die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt eures Vereins zurate.

Falls ihr Änderungen an eurer Satzung vornehmen wollt, beachtet bitte die besonderen Formalia zur Änderung eurer Satzung und teilt uns die vorgenommenen Änderungen bitte mit.

Für Rückfragen jeder Art zum Thema Satzung und Vereinswesen steht euch unser Referent für Satzungsfragen, Finn Schreiber, gerne immer zur Verfügung. Seine Kontaktdaten findet ihr hier.

Formulierungshilfe hier herunterladen (PDF, 290KB)

No items found.